Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung 2025 berechnen: 50 % der Beiträge, gedeckelt auf 471,32 € (KV) und 99,23 € (PV).
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Privat Versicherte erhalten vom Arbeitgeber die Hälfte ihrer PKV- und Pflegeversicherungsbeiträge — begrenzt auf den halben GKV-Höchstbeitrag (§ 257 SGB V): 2025 maximal 471,32 €/Monat für die Krankenversicherung (BBG 5.512,50 € × 17,1 % ÷ 2) und 99,23 € für die Pflegeversicherung. Der Zuschuss ist steuerfrei (§ 3 Nr. 62 EStG).
PKV 800 €/Monat plus 60 € Pflegeversicherung: Zuschuss 400 € + 30 € = 430 €/Monat (5.160 €/Jahr) — der Arbeitgeber trägt 50 %, der Eigenanteil beträgt 430 €.
Monatlichen PKV-Beitrag (Krankenversicherungs-Anteil) eingeben.
Pflegepflichtversicherungs-Beitrag ergänzen.
Zuschuss, Eigenanteil und Arbeitgeber-Quote ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
5. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 257 SGB V; § 61 SGB XI; § 3 Nr. 62 EStG; Sozialversicherungsrechengrößen 2025 (BBG 5.512,50 €).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
50 % des PKV-Beitrags, maximal 471,32 €/Monat für die Krankenversicherung und 99,23 € für die Pflegeversicherung — der halbe GKV-Höchstbeitrag.
Nein — er ist nach § 3 Nr. 62 EStG steuer- und beitragsfrei, solange er die Höchstgrenzen nicht übersteigt.
Nein — der Anspruch nach § 257 SGB V gilt nur für Arbeitnehmer. Freiwillig GKV-versicherte Angestellte erhalten den Zuschuss analog zur GKV.