Lineare Abschreibung (AfA) nach § 7 Abs. 1 EStG berechnen: Jahres-AfA, zeitanteilige AfA im Anschaffungsjahr (monatsgenau) und Restbuchwert — inkl. GWG-Hinweis bei Anschaffungskosten bis 800 €.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die lineare Absetzung für Abnutzung (AfA) nach § 7 Abs. 1 Satz 1-2 EStG: die Anschaffungskosten (netto) eines abnutzbaren Wirtschaftsguts werden gleichmäßig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (laut AfA-Tabelle BMF) verteilt. Im Jahr der Anschaffung wird die AfA zeitanteilig (monatsgenau) berechnet — § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG: nur die Monate ab dem Anschaffungsmonat bis Jahresende zählen. Bei Anschaffungskosten bis 800 € netto greift alternativ die GWG-Sofortabschreibung (§ 6 Abs. 2 EStG) zu 100 % im Jahr der Anschaffung — der Rechner signalisiert diese Option, berechnet aber weiterhin zur Information die lineare AfA.
Anschaffungskosten 6.000 € netto, Nutzungsdauer 6 Jahre, Anschaffung im März (Monat 3): Jahres-AfA 1.000 €, AfA im Anschaffungsjahr 833 € (10/12), monatliche AfA 83 €, Restbuchwert nach Jahr 1 5.167 €.
Anschaffungskosten (netto, ohne Vorsteuer) des Wirtschaftsguts eingeben.
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren eintragen (laut AfA-Tabelle BMF, z. B. 3 Jahre für Computer, 13 Jahre für Büromöbel).
Anschaffungsmonat (1-12) angeben, um die zeitanteilige AfA im ersten Jahr zu berechnen.
Jahres-AfA, AfA im Anschaffungsjahr, monatliche AfA und Restbuchwert nach Jahr 1 ablesen — sowie den GWG-Hinweis bei Anschaffungskosten bis 800 €.
Letzte Datenaktualisierung
6. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 7 Abs. 1 EStG (lineare AfA, zeitanteilige Berechnung Satz 4); § 6 Abs. 2 EStG (GWG-Sofortabschreibung bis 800 € netto); AfA-Tabelle BMF (Nutzungsdauer nach Wirtschaftsgut).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Zeitanteilig nach Monaten (§ 7 Abs. 1 Satz 4 EStG): AfA Jahr 1 = Jahres-AfA × (13 − Anschaffungsmonat) / 12. Bei Anschaffung im März (Monat 3) zählen 10 von 12 Monaten.
Es besteht ein Wahlrecht auf Sofortabschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG, § 6 Abs. 2 EStG): 100 % der Anschaffungskosten können im Jahr der Anschaffung abgeschrieben werden, statt über die Nutzungsdauer verteilt zu werden.
Aus der amtlichen AfA-Tabelle des Bundesministeriums der Finanzen (BMF), die für gängige Wirtschaftsgüter (Computer, Büromöbel, Fahrzeuge, Maschinen) eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in Jahren vorgibt.