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Wegzug als fiktiver Verkauf: wer erfasst ist, was auslöst und wie der Gewinn entsteht
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 3 Abschnitte · 370 Wörter · 4 Min.
Beispiel mit Zahlen
Geschenkte Anteile, kurze eigene Zeit
Leonie lebt seit vier Jahren in München, ihre Mutter seit ihrer Geburt in Deutschland. Die Mutter schenkt ihr die GmbH-Anteile, zwei Jahre später zieht Leonie nach Zürich. Allein kommt Leonie auf sechs Jahre. Rechnet man die Jahre der Mutter hinzu und zählt die gemeinsamen nur einmal, ist das Zwölfjahresfenster voll belegt, und der Wegzug löst die Steuer aus.
Beispiel mit Zahlen
Die Rechnung für Jonas
Jonas hat für seine Anteile 25.000 € Stammkapital eingezahlt und nichts nachgeschossen. Ein Gutachten nach den Ertragsaussichten bestätigt für seine Anteile einen gemeinen Wert von 2.400.000 €; ein bloßes Angebot ist kein Verkauf unter fremden Dritten. Der fiktive Gewinn beträgt 2.400.000 € minus 25.000 €, also 2.375.000 €. Steuerpflichtig sind sechzig Prozent davon, 1.425.000 €, im Jahr des Umzugs.
Übungsfall
Mara zieht nach Stockholm
Mara Lindqvist zog im Januar 2017 nach Hamburg und gründete dort 2018 eine GmbH, deren Anteile sie seitdem vollständig hält. Sie zahlte 25.000 € Stammkapital ein und leistete 2021 eine offene Einlage von 75.000 € in die Kapitalrücklage. Im Juni 2026 kündigt sie ihre Hamburger Wohnung und zieht nach Stockholm. Ein Gutachten beziffert den gemeinen Wert ihrer Anteile zu diesem Zeitpunkt auf 1.300.000 €. Ist sie von § 6 AStG erfasst, und welcher Betrag geht in ihr zu versteuerndes Einkommen 2026 ein?
Hinweis: Zählen Sie zuerst die Jahre unbeschränkter Steuerpflicht im Zwölfjahresfenster vor dem Umzug. Prüfen Sie dann, was alles zu den Anschaffungskosten gehört.
Lösung ansehen
Das Fenster reicht von Juni 2014 bis Juni 2026. Unbeschränkt steuerpflichtig war Mara darin von Januar 2017 bis Juni 2026, also rund neuneinhalb Jahre; die Mindestdauer von sieben Jahren nach § 6 Abs. 2 AStG ist erreicht. Als Alleingesellschafterin liegt sie weit über der Schwelle des § 17. Mit der Aufgabe der Wohnung endet ihre unbeschränkte Steuerpflicht, Auslöser ist § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AStG. Die Anschaffungskosten betragen 25.000 € plus die offene Einlage von 75.000 € als nachträgliche Anschaffungskosten nach § 17 Abs. 2a EStG, zusammen 100.000 €. Der fiktive Gewinn beträgt 1.300.000 € minus 100.000 €, also 1.200.000 €. Nach dem Teileinkünfteverfahren sind sechzig Prozent steuerpflichtig: 720.000 €. Der Freibetrag des § 17 Abs. 3 ist bei diesem Gewinn vollständig abgeschmolzen.
Antwort: Ja, sie ist erfasst; 720.000 € steuerpflichtiger Gewinn im Jahr 2026
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