Modul 120 Min.2346 WörterKostenlos — ohne Konto
Neunzehn oder sieben Prozent: die Regel, die Ausnahme und die Liste
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- UStG § 12 Steuersätze — Absätze 1 und 2, Nummern 1, 2, 7, 10, 11, 14 und 15 — geprüft am 23. September 2026
- UStG Anlage 2 — Liste der dem ermäßigten Steuersatz unterliegenden Gegenstände, Nummern 2 bis 55 — geprüft am 23. September 2026
- UStG § 10 Bemessungsgrundlage — Absatz 1 — geprüft am 23. September 2026
- UStG § 14 Ausstellung von Rechnungen — Absatz 4 Nummern 7 und 8 — geprüft am 23. September 2026
- UStG § 22 Aufzeichnungspflichten — Absatz 2 Nummer 1 — geprüft am 23. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Regelsteuersatz nach § 12 Abs. 1 UStG — 19 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Ermäßigter Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG — 7 %
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
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Lehrinhalt auf dem Stand der zitierten Quellen. Er ersetzt keine persönliche Beratung für Ihre Lage. Diese Kurse sind weder zertifizierend noch förderfähig: sie bereiten auf keine eingetragene Zertifizierung vor.