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Modul 122 Min.2749 WörterKostenlos — ohne Konto

Sechs Steuerklassen, und wie sie beim Arbeitgeber ankommen

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 203 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Welche Klasse für wen?

Vier Personen beginnen am 1. März 2026 eine Beschäftigung. Anna ist ledig und lebt ohne Kind. Ben ist verheiratet, lebt mit seiner Frau zusammen, beide wohnen in Deutschland, und die Eheleute haben keinen Antrag gestellt. Carla hat bereits eine Vollzeitstelle und nimmt zusätzlich einen Aushilfsjob an. David hat seine Identifikationsnummer trotz Aufforderung schuldhaft nicht mitgeteilt. Welche Steuerklasse wendet der jeweilige neue Arbeitgeber an?

Hinweis: Gehen Sie § 38b Abs. 1 Satz 2 der Reihe nach durch und prüfen Sie für David zusätzlich § 39c Abs. 1 Satz 1.

Lösung ansehen

Anna ist ledig und unbeschränkt steuerpflichtig; ein Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kommt ohne Kind nicht in Betracht, also Klasse I nach Nummer 1. Ben ist verheiratet, beide Ehegatten sind unbeschränkt steuerpflichtig und leben nicht dauernd getrennt; ohne gemeinsamen Antrag auf III und V bleibt es nach Nummer 4 und § 39e Abs. 3 Satz 3 bei Klasse IV. Carlas Aushilfsjob ist ihr zweites Dienstverhältnis, also Klasse VI nach Nummer 6; ihre Vollzeitstelle behält die Klasse ihrer Lebenslage. David hat die Mitteilung schuldhaft unterlassen, daher ermittelt der Arbeitgeber die Lohnsteuer nach § 39c Abs. 1 Satz 1 nach Klasse VI, ohne die dreimonatige Übergangsregel.

Antwort: Anna I, Ben IV, Carla VI im Aushilfsjob, David VI

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