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Begrenztes Realsplitting: Unterhalt an den früheren Ehegatten als Sonderausgabe
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 2 Abschnitte · 228 Wörter · 3 Min.
Beispiel mit Zahlen
Jörg Albers rechnet nach
Jörg zahlt 12 mal 1.300 Euro, also 15.600 Euro Barunterhalt, und 12 mal 150 Euro, also 1.800 Euro Krankenversicherung, zusammen 17.400 Euro. Sein Höchstbetrag beträgt 13.805 plus 1.800 Euro, also 15.605 Euro. Abziehbar sind damit 15.605 Euro; die übrigen 1.795 Euro seiner Zahlungen bleiben ohne Wirkung als Sonderausgabe.
Übungsfall
Wie viel darf Martin abziehen?
Martin Kessler ist seit zwei Jahren geschieden. 2026 zahlt er seiner früheren Frau, die in Köln lebt, 1.200 Euro Unterhalt im Monat. Zusätzlich überweist er ihre Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung von 180 Euro monatlich. Sie hat der Anwendung des Realsplittings vor drei Jahren zugestimmt und nie widerrufen; ihre Identifikationsnummer kennt er. Welchen Betrag kann Martin 2026 als Sonderausgabe abziehen, und welcher Teil seiner Zahlungen bleibt ohne Wirkung?
Hinweis: Rechnen Sie zuerst die Zahlungen des Jahres zusammen. Erhöhen Sie dann den Höchstbetrag um die Versicherungsbeiträge und vergleichen Sie.
Lösung ansehen
Der Barunterhalt beträgt 12 mal 1.200 Euro, also 14.400 Euro, die Versicherungsbeiträge 12 mal 180 Euro, also 2.160 Euro; zusammen zahlt Martin 16.560 Euro. Der Höchstbetrag von 13.805 Euro erhöht sich nach Satz 2 um die 2.160 Euro Beiträge auf 15.965 Euro. Die Zustimmung wirkt fort, weil sie nicht widerrufen wurde; Martin muss nur für 2026 einen neuen Antrag stellen und die Identifikationsnummer angeben. Abziehbar sind höchstens 15.965 Euro, und 16.560 minus 15.965 Euro bleiben ohne Wirkung.
Antwort: 15.965 Euro abziehbar, 595 Euro ohne Wirkung
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