Modul 120 Min.2295 WörterKostenlos — ohne Konto
Kindergeld oder Freibeträge: die Prüfung, die das Finanzamt selbst macht
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- EStG § 31 Familienleistungsausgleich — Sätze 1 bis 5, Günstigerprüfung und Hinzurechnung — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 32 Kinder, Freibeträge für Kinder — Absätze 3, 4 und 6 — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 66 Höhe des Kindergeldes, Zahlungszeitraum — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 64 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 70 Festsetzung und Zahlung des Kindergeldes — Absatz 1 — geprüft am 23. September 2026
Jede Zahl und ihre Quelle
Jede Zahl dieses Moduls, die auf einem Steuerwert beruht, mit der amtlichen Seite, die sie begründet.
- Kindergeld je Kind und Monat — 259 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - Kinderfreibetrag je Elternteil — 3.414 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026 - BEA-Freibetrag je Elternteil — 1.464 €
gesetze-im-internet.de · Jahrgang 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
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