Modul 121 Min.2276 WörterKostenlos — ohne Konto
Der Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 223 Wörter · 2 Min.
Übungsfall
Wie viel Förderung, wie viel Rest?
Ein Elektromeister ist seit dem 1. März 2026 arbeitslos, sein Anspruch auf Arbeitslosengeld ist an diesem Tag entstanden. Er bezieht 1.800 Euro im Monat und hatte zwölf Monate Anspruchsdauer. Nach vier Monaten Bezug stellt er den Antrag und eröffnet am Tag darauf seinen Betrieb. Die Handwerkskammer bescheinigt die Tragfähigkeit, beide Phasen werden bewilligt. Rechnen Sie mit 30 Tagen je Monat. Ist die Schwelle erfüllt, wie hoch ist die Förderung insgesamt, und wie viele Tage Arbeitslosengeld bleiben ihm, und bis wann?
Hinweis: Rechnen Sie Monate in Tage um. Nur die erste Phase mindert den Anspruch nach § 148 Abs. 1 Nr. 8 SGB III, und die Vierjahresfrist des § 161 Abs. 2 läuft ab der Entstehung des Anspruchs.
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Zwölf Monate zu 30 Tagen ergeben 360 Tage. Nach vier Monaten Bezug sind 120 Tage verbraucht, bei der Gründung bleiben 240 Tage, mehr als die geforderten 150. Die erste Phase bringt sechs mal 2.100 Euro, also 12.600 Euro. Die zweite Phase bringt neun mal 300 Euro, also 2.700 Euro. Zusammen sind das 15.300 Euro. Die erste Phase verbraucht 180 Tage, es bleiben 60 Tage Restanspruch. Er kann nur geltend gemacht werden, solange seit der Entstehung am 1. März 2026 keine vier Jahre verstrichen sind.
Antwort: Schwelle erfüllt, 15.300 € Förderung, 60 Tage Rest, nutzbar bis vier Jahre nach dem 1. März 2026
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