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Modul 121 Min.2572 WörterKostenlos — ohne Konto

Die eG gründen: Förderzweck, Satzung, Anteile und Haftung

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 194 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Wie viel riskiert ein Mitglied mit drei Anteilen?

Die Satzung einer Energiegenossenschaft setzt den Geschäftsanteil auf 500 Euro fest und schreibt jedem Mitglied eine Pflichtbeteiligung mit drei Anteilen vor. Auf jeden Anteil ist sofort ein Zehntel einzuzahlen, der Rest innerhalb von zwei Jahren. Die Haftsumme beträgt 500 Euro; eine Erhöhung bei mehreren Anteilen schließt die Satzung nicht aus. Frau Adler tritt bei und zahlt zunächst nur das Minimum. Welchen Betrag muss sie sofort leisten, und bis zu welcher Höhe muss sie im Insolvenzfall Nachschüsse zahlen?

Hinweis: Rechnen Sie die sofortige Einzahlung je Anteil und prüfen Sie, ob die Sperre des § 15b Absatz 2 hier greift. Vergleichen Sie dann die Haftsumme mit dem Gesamtbetrag der Anteile.

Lösung ansehen

Ein Zehntel von 500 Euro sind 50 Euro je Anteil, bei drei Anteilen also 150 Euro. Die Regel, dass ein weiterer Anteil erst nach voller Einzahlung der früheren zugelassen wird, gilt nach § 15b Absatz 2 gerade nicht für eine Pflichtbeteiligung. Für die Nachschüsse gilt § 121: die Haftsumme von 500 Euro ist niedriger als drei Anteile zu je 500 Euro, also erhöht sie sich auf deren Gesamtbetrag von 1.500 Euro.

Antwort: 150 Euro sofort; Nachschüsse bis höchstens 1.500 Euro

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