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Gemeinnützigkeit erlangen und behalten
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 2 Abschnitte · 244 Wörter · 3 Min.
Beispiel mit Zahlen
Der Förderverein und der Schulhof
Ein Förderverein sammelt Geld und überweist es an die Stadt als Schulträger, die davon den Schulhof neu gestaltet. Der Verein verwirklicht den Zweck nicht selbst, das ist nach § 58 Nummer 1 unschädlich. Weil die Weitergabe seine einzige Art der Zweckverwirklichung ist, muss seine Satzung die Mittelweitergabe als solche benennen, sonst fehlt eine Voraussetzung.
Übungsfall
Die freie Rücklage des Musikvereins
Ein gemeinnütziger Musikverein hat 2026 Jahreseinnahmen von 150.000 Euro. Er vermietet eine geerbte Wohnung und erzielt daraus einen Überschuss von 9.000 Euro. Seine sonstigen zeitnah zu verwendenden Mittel betragen 110.000 Euro. Im Vorjahr hat er die freie Rücklage nicht genutzt; sein damaliger Rahmen lag bei 8.000 Euro. Wie viel darf er 2026 höchstens der freien Rücklage zuführen, und gilt für ihn die Befreiung für kleine Körperschaften?
Hinweis: Rechnen Sie die beiden Teile des Rahmens getrennt und prüfen Sie dann, ob sich der ungenutzte Vorjahresrahmen nachholen lässt.
Lösung ansehen
Die Befreiung von der zeitnahen Mittelverwendung scheidet aus, weil 150.000 Euro über 100.000 Euro liegen. Der Rahmen für 2026 besteht aus einem Drittel von 9.000 Euro, also 3.000 Euro, und 10 Prozent von 110.000 Euro, also 11.000 Euro, zusammen 14.000 Euro. Der im Vorjahr nicht ausgeschöpfte Rahmen von 8.000 Euro darf nach § 62 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 innerhalb der folgenden zwei Jahre nachgeholt werden. Zulässig sind 2026 also bis zu 22.000 Euro.
Antwort: Keine Befreiung; freie Rücklage 2026 bis zu 22.000 €, davon 14.000 € aus dem laufenden Rahmen und 8.000 € nachgeholt
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