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Modul 118 Min.2136 WörterKostenlos — ohne Konto

Wer Kleinunternehmer ist, und woran es sich entscheidet

Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 235 Wörter · 2 Min.

Übungsfall

Zwei Jahre, zwei Prüfungen

Ein Tischler ist seit Jahren tätig und im Inland ansässig. Im Kalenderjahr 2025 sind ihm aus laufenden Aufträgen 24 200 € zugeflossen. Zusätzlich hat er im September 2025 seine alte Kantenanleimmaschine für 6 400 € verkauft; sie gehörte zum Anlagevermögen seiner Werkstatt. Eine im Dezember 2025 gestellte Rechnung über 900 € wurde erst im Februar 2026 bezahlt. Prüfen Sie für das Kalenderjahr 2026 die erste Bedingung des § 19 Abs. 1 Satz 1 UStG.

Hinweis: Gehen Sie die Definition des Gesamtumsatzes Zeile für Zeile durch und fragen Sie bei jedem Betrag zweierlei: Ist er im richtigen Jahr zugeflossen, und gehört er überhaupt in die Bemessung?

Lösung ansehen

Der Gesamtumsatz 2025 wird nach vereinnahmten Entgelten gebildet. Die laufenden Aufträge sind mit 24 200 € zugeflossen und zählen vollständig. Die Rechnung über 900 € ist erst im Februar 2026 bezahlt worden; sie fällt damit nicht in das Jahr 2025, sondern in den Gesamtumsatz des Jahres 2026. Der Verkauf der Kantenanleimmaschine über 6 400 € betrifft ein Wirtschaftsgut des Anlagevermögens und bleibt nach § 19 Abs. 2 Satz 3 UStG ausdrücklich außer Ansatz. Der Gesamtumsatz 2025 beträgt damit 24 200 € und hat die Grenze von 25 000 € nicht überschritten. Die erste Bedingung ist für 2026 erfüllt. Ob die Befreiung 2026 trägt, hängt zusätzlich davon ab, dass der Umsatz des laufenden Jahres 100 000 € nicht überschreitet.

Antwort: Gesamtumsatz 2025 von 24 200 €, erste Bedingung erfüllt

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