Modul 122 Min.2725 WörterKostenlos — ohne Konto
Wer wem was meldet: Gewerbeamt, Gemeinde und Finanzamt
Die Rechenbeispiele des Moduls, dann Fälle zum Selbstlösen vor der Auflösung · 1 Abschnitt · 209 Wörter · 2 Min.
Übungsfall
Übersetzerin, Monatsende und Wochenende
Eine Übersetzerin mit Wohnsitz in Bonn macht sich selbständig und nimmt ihre Tätigkeit am Sonnabend, dem 31. Januar 2026, auf. Sie fragt sich, ob sie zuerst zum Gewerbeamt muss, welches Finanzamt ihre Angaben erhält und bis zu welchem Tag sie den Fragebogen übermitteln muss. Welche Stelle ist die richtige, und an welchem Tag endet die Frist?
Hinweis: Prüfen Sie zuerst, ob Übersetzer im Katalog des § 18 EStG stehen. Rechnen Sie dann die Monatsfrist mit einem Monat, dem ein Tag fehlt, und schauen Sie auf den Wochentag des Ergebnisses.
Lösung ansehen
Übersetzer gehören zu den Katalogberufen des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG, die Tätigkeit ist freiberuflich. Nach § 138 Abs. 1 Satz 3 AO geht die Mitteilung deshalb unmittelbar an das nach § 19 AO zuständige Wohnsitzfinanzamt in Bonn; eine Gewerbeanzeige entfällt. Die Auskünfte des Fragebogens sind nach § 138 Abs. 4 AO binnen eines Monats zu übermitteln. Der 31. Januar zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB). Einen 31. Februar gibt es nicht, also fiele das Ende auf den 28. Februar 2026 (§ 188 Abs. 3 BGB). Das ist ein Sonnabend, und § 108 Abs. 3 AO schiebt das Fristende auf den Ablauf des nächsten Werktags.
Antwort: Wohnsitzfinanzamt Bonn, Frist bis Montag, 2. März 2026
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