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Die allgemeine Regel des § 33 und die zumutbare Belastung
Die datierten amtlichen Quellen und die aus diesem Modul verknüpften Inhalte · 1 Abschnitt
Amtliche Quellen
- EStG § 33 Außergewöhnliche Belastungen — Absätze 1 bis 3 — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 2 Umfang der Besteuerung, Begriffsbestimmungen — Absätze 3 und 4 — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 52 Anwendungsvorschriften — Absatz 33c, Anwendung des § 33 ab dem Veranlagungszeitraum 2021 — geprüft am 23. September 2026
- EStG § 10 Sonderausgaben — Absatz 1 Nummer 7 und 9 — geprüft am 23. September 2026
Aus diesem Modul verknüpfte Inhalte
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