Zum Inhalt springen

Belastungsgrenze für Zuzahlungen berechnen — 2 % oder 1 % des Haushaltseinkommens

Zuzahlungen sind je Kalenderjahr nur bis zur Belastungsgrenze zu leisten: 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt des Haushalts, 1 % für chronisch Kranke. Vorher werden die Einnahmen um Freibeträge für Angehörige und Kinder vermindert.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

Ihr Ergebnis

Füllen Sie die Felder aus und starten Sie die Berechnung: der vollständige Rechenweg erscheint hier, kostenlos.

Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Die Einnahmen werden als Summe des gemeinsamen Haushalts eingegeben (Versicherter, Ehegatte oder Lebenspartner, Kinder), wie § 62 Abs. 2 Satz 1 SGB V es verlangt.
  • Je Kind wird der Betrag der Freibeträge nach § 32 Abs. 6 Satz 1 und 2 EStG abgezogen, also der verdoppelte Betrag — er stammt aus dem Rechner zum Kinderfreibetrag.
  • Nicht berechnet: Bezieher von Sozialhilfe oder Bürgergeld, bei denen nur der Regelsatz bzw. Regelbedarf als Einnahme zählt (§ 62 Abs. 2 Satz 5 und 6 SGB V).

Weiterführend

Verwandte Rechner

Die benachbarten Berechnungen: die andere Seite derselben Entscheidung, oder der nächste Schritt.

Auf Englisch lesen

Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.