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Zuverdienst beim Bürgergeld berechnen — Freibeträge nach § 11b SGB II

Die ersten 100 Euro bleiben frei. Vom Teil zwischen 100 und 520 Euro bleiben 20 Prozent, zwischen 520 und 1 000 Euro 30 Prozent, zwischen 1 000 und 1 200 Euro 10 Prozent — mit minderjährigem Kind bis 1 500 Euro. Der Rest wird auf das Bürgergeld angerechnet.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Die Stufen des Erwerbstätigenfreibetrags werden auf das Bruttoeinkommen angewandt; das Gesetz spricht nur vom „monatlichen Einkommen aus Erwerbstätigkeit“, die Anwendung auf das Brutto entspricht der üblichen Verwaltungspraxis.
  • Der Grundfreibetrag wird pauschal mit 100 Euro angesetzt; höhere nachgewiesene Versicherungsbeiträge, Altersvorsorge oder Werbungskosten werden nicht berechnet.
  • Ohne die Sonderregeln für junge Menschen in Ausbildung, Freiwilligendienste und Schüler (§ 11b Abs. 2b SGB II), ohne Unterhaltsabzüge und ohne Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.