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Verzugseintritt berechnen — ab wann ist Ihr Kunde in Verzug?

Wer eine Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang bezahlt, ist spätestens dann in Verzug — ein Verbraucher nur, wenn die Rechnung ihn darauf besonders hinweist. Ist der Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt, tritt Verzug ohne Mahnung am Tag danach ein.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

  • gesetze-im-internet.de — BGB § 286 Abs. 3 Satz 1 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
    Auszug aus der Quelle : « Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet »

Annahmen der Berechnung

  • Berechnet wird der Verzug mit einer Geldforderung für eine Lieferung oder Leistung (Entgeltforderung). Ist der Zugang der Rechnung unsicher (§ 286 Abs. 3 Satz 2 BGB), wird das nicht erfasst.
  • Der Rechner zeigt, wann Verzug OHNE Mahnung eintritt. Eine frühere Mahnung nach Fälligkeit (§ 286 Abs. 1 BGB) kann den Verzug schon vorher auslösen.
  • Fällt der letzte Zahlungstag auf einen Samstag oder Sonntag, verschiebt der Rechner ihn auf den Montag (§ 193 BGB). Gesetzliche Feiertage kennt er nicht — sie unterscheiden sich je Bundesland und verschieben das Fristende um einen weiteren Werktag.
  • Vorausgesetzt wird, dass der Schuldner die Nichtzahlung zu vertreten hat (§ 286 Abs. 4 BGB) und keine abweichende Vereinbarung besteht (§ 286 Abs. 5 BGB).

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.