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Mindestunterhalt für minderjährige Kinder berechnen — mit Kindergeldanrechnung

Der Mindestunterhalt beträgt 2026 monatlich 486 Euro bis zum sechsten Geburtstag, 558 Euro bis zum zwölften und 653 Euro danach. Wird das Kind vom anderen Elternteil betreut, mindert das halbe Kindergeld den Zahlbetrag.

Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto

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Quellen und Annahmen

Annahmen der Berechnung

  • Das Kind ist minderjährig und lebt nicht im Haushalt des Unterhaltspflichtigen; der Unterhalt volljähriger Kinder wird nicht berechnet.
  • Der Prozentsatz des Mindestunterhalts wird eingegeben: er hängt vom Einkommen des Pflichtigen ab und folgt keiner gesetzlichen Tabelle.
  • Nicht berechnet: der Mangelfall bei unzureichender Leistungsfähigkeit und das erhöhte Kindergeld für ein nicht gemeinschaftliches Kind (§ 1612b Abs. 2 BGB).

Weiterführend

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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.