Betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei — 600 Euro nach § 3 Nr. 34 EStG
Steuerfrei sind zertifizierte Gesundheitsleistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn erbringt, bis 600 Euro im Kalenderjahr. Nur der übersteigende Betrag wird Arbeitslohn; eine Entgeltumwandlung ist nie begünstigt.
Regeln 2026 — geprüft am 23. September 2026Kostenlos, ohne Konto
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Quellen und Annahmen
- gesetze-im-internet.de — EStG § 3 Nr. 34 — Jahrgang 2026, geprüft am 23. September 2026
Auszug aus der Quelle : « den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen, soweit sie 600 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen »
Annahmen der Berechnung
- Der Höchstbetrag gilt je Arbeitnehmer und Kalenderjahr: geben Sie die Summe aller Leistungen des Jahres für einen Arbeitnehmer ein.
- Die Beitragsfreiheit folgt der Steuerfreiheit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV), sofern die Leistung in der Entgeltabrechnung lohnsteuerfrei belassen wird.
- Die monatliche Sachbezugsfreigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, die einen übersteigenden Sachbezug auffangen könnte, wird nicht angerechnet.
Weiterführend
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Dieses Ergebnis dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes dar. Prüfen Sie Ihren Fall beim zuständigen Finanzamt oder lassen Sie sich von einer steuerberatenden Person beraten.