Werbungskosten als Arbeitnehmer berechnen: Entfernungspauschale (0,30 € / ab 21 km 0,38 €), Arbeitsmittel, Fortbildung — Vergleich mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 € und Steuerersparnis.
Données vérifiées · July 2026
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Berechnet die Werbungskosten eines Arbeitnehmers nach § 9 EStG und vergleicht sie mit dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a Nr. 1 EStG), der ohnehin automatisch abgezogen wird. Größter Posten ist meist die Entfernungspauschale (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG): 0,30 € je Entfernungskilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer (Regelung 2022-2026), angesetzt für die einfache Strecke Wohnung-Arbeit an jedem Arbeitstag. Hinzu kommen Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und sonstige Werbungskosten. Ein zusätzlicher Steuervorteil entsteht nur, wenn die Summe den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigt.
30 km Arbeitsweg, 220 Arbeitstage, 400 € Arbeitsmittel, Grenzsteuersatz 42 %: Entfernungspauschale 2.156 € (220 × [20×0,30 + 10×0,38]), Werbungskosten gesamt 2.556 € — übersteigt den Pauschbetrag um 1.326 €, Steuerersparnis ca. 556,92 €.
Entfernung Wohnung-Arbeit (einfache Strecke in km) und Anzahl der Arbeitstage eingeben.
Arbeitsmittel, Fortbildungskosten und sonstige Werbungskosten ergänzen.
Grenzsteuersatz angeben.
Entfernungspauschale, Werbungskosten gesamt, wirksamen Abzug und Steuerersparnis ablesen.
Last data update
July 7, 2026
Sources and references
§ 9 EStG (Werbungskosten); § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Entfernungspauschale 0,30/0,38 €); § 9a Nr. 1 EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €) — gesetze-im-internet.de/estg/__9.html.
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0,30 € je Entfernungskilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG, Regelung 2022-2026) — angesetzt für die einfache Strecke je Arbeitstag.
Erst wenn die gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG) übersteigen — darunter wird ohnehin der Pauschbetrag angesetzt.
Nein — angesetzt wird nur die einfache Entfernung (kürzeste Straßenverbindung) je Arbeitstag, nicht die gefahrenen Gesamtkilometer.