Berechnen Sie die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) nach § 27a EStG auf Wertpapiere, Dividenden, Kryptowährungen oder Geldeinlagen — inklusive Verlustausgleich.
Données vérifiées · July 2026
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Dieser Rechner ermittelt die österreichische Kapitalertragsteuer (KESt) nach § 27a EStG. Für Wertpapiere, Dividenden und Geldeinlagen gilt der besondere Steuersatz von 27,5 % (Endbesteuerung), für Kryptowährungen ebenfalls seit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022, während Bankzinsen aus Geldeinlagen und nicht verbrieften Forderungen weiterhin mit 25 % besteuert werden. Ein Verlustausgleich innerhalb derselben Einkunftsart mindert die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage.
Eine Dividende von 10.000 € unterliegt dem KESt-Satz von 27,5 % — ohne Verlustausgleich ergibt sich eine Kapitalertragsteuer von 2.750 € und ein Nettoertrag von 7.250 €.
Geben Sie den Kapitalertrag oder Veräußerungserlös ein.
Wählen Sie die Ertragsart: Wertpapiere, Dividenden, Kryptowährungen oder Geldeinlagen.
Geben Sie optional die Anschaffungskosten ein, sofern es sich um eine Veräußerung (nicht eine laufende Ausschüttung) handelt.
Geben Sie optional einen Verlustausgleich aus anderen Kapitalerträgen derselben Einkunftsart ein.
Der Rechner wendet den passenden KESt-Satz (27,5 % oder 25 % bei Geldeinlagen) auf die Bemessungsgrundlage nach Verlustausgleich an.
Lesen Sie die KESt-Belastung und den Nettoertrag nach Steuerabzug ab.
Last data update
July 7, 2026
Sources and references
BMF/RIS EStG 1988 § 27a (Sondersteuersatz 27,5 % / 25 % Endbesteuerung Kapitalvermögen) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
The data in this calculator is updated regularly to reflect the latest official rates. When in doubt, consult the official sources listed above.
Seit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 unterliegen Einkünfte aus Kryptowährungen (bei Neuanschaffungen ab 1. März 2021) dem besonderen Steuersatz von 27,5 %, analog zu Wertpapieren und Dividenden.
Zinsen aus Geldeinlagen und nicht verbrieften Forderungen (z. B. Sparbuch, Girokonto) unterliegen weiterhin dem ursprünglichen KESt-Satz von 25 %, während Wertpapiere, Dividenden und Kryptowährungen seit der Steuerreform 2016 mit 27,5 % besteuert werden.
Ja, innerhalb derselben Einkunftsart (Kapitalvermögen) können Verluste aus der Veräußerung von Wertpapieren mit Dividendenerträgen und anderen Kapitalerträgen verrechnet werden — die Bank führt diesen Verlustausgleich meist automatisch (KESt-Verlustausgleichstopf) durch.
Grundsätzlich nicht, da die KESt Abgeltungswirkung hat. Eine Angabe kann aber sinnvoll sein, wenn Ihr persönlicher Grenzsteuersatz unter 27,5 % liegt (Regelbesteuerungsoption) oder wenn ausländische Kapitalerträge ohne KESt-Abzug vorliegen.