Home-Office-Pauschale 2025 berechnen: 6 € pro Tag, maximal 210 Tage (1.260 €/Jahr) — inklusive Auswirkung auf den Werbungskosten-Pauschbetrag (1.230 €) bzw. direkte Betriebsausgabe für Selbstständige.
Données vérifiées · July 2026
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Berechnet die Home-Office-Pauschale (Tagespauschale) nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG: 6 € für jeden Kalendertag mit überwiegender häuslicher Tätigkeit, gedeckelt auf 210 Tage pro Jahr (maximal 1.260 €). Bei Arbeitnehmern zählt die Pauschale zu den Werbungskosten insgesamt — ein zusätzlicher steuerlicher Vorteil entsteht nur, wenn die gesamten Werbungskosten (Home-Office-Pauschale plus sonstige Werbungskosten) den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG) übersteigen. Bei Selbstständigen ist die Pauschale ohne diese Hürde direkt als Betriebsausgabe abzugsfähig.
220 Home-Office-Tage (gedeckelt auf 210), 300 € sonstige Werbungskosten, Grenzsteuersatz 42 %, Arbeitnehmer: Pauschale 1.260 €, Werbungskosten gesamt 1.560 € — übersteigt den Pauschbetrag von 1.230 € um 330 €, Steuerersparnis ca. 138,60 €.
Anzahl der Home-Office-Tage im Kalenderjahr eingeben (wird automatisch auf 210 Tage gedeckelt).
Sonstige Werbungskosten eintragen, falls vorhanden (z. B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten).
Grenzsteuersatz und Status (Arbeitnehmer oder Selbstständig) angeben.
Anerkannte Tage, Pauschale, wirksamen Abzug und geschätzte Steuerersparnis ablesen.
Last data update
July 6, 2026
Sources and references
§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG (Home-Office-Pauschale/Tagespauschale, seit 2023 unbefristet); § 9a EStG (Werbungskosten-Pauschbetrag 1.230 €, 2024/2025).
The data in this calculator is updated regularly to reflect the latest official rates. When in doubt, consult the official sources listed above.
Maximal 1.260 € pro Jahr — berechnet als 6 € pro Tag für bis zu 210 Home-Office-Tage (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).
Nicht zwangsläufig: die Pauschale zählt zu den Werbungskosten insgesamt. Ein zusätzlicher Vorteil entsteht nur, wenn die Summe aller Werbungskosten den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 € (§ 9a EStG) übersteigt — sonst wird ohnehin der Pauschbetrag angesetzt.
Ja — bei Selbstständigen (Betriebsausgabe) gibt es keinen Werbungskosten-Pauschbetrag, sodass die Pauschale immer direkt und in voller Höhe gewinnmindernd wirkt.