Prüfen Sie, ob ein Monatsentgelt unter die österreichische Geringfügigkeitsgrenze fällt, und berechnen Sie die Dienstgeberabgabe (DGA) bei Überschreitung der 1,5-fachen Grenze durch mehrere geringfügig Beschäftigte.
Données vérifiées · July 2026
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Dieser Rechner prüft, ob ein Monatsentgelt die österreichische Geringfügigkeitsgrenze nach § 5 Abs. 2 ASVG unterschreitet (551,10 € für 2025) und damit von der Voll-Sozialversicherungspflicht ausgenommen ist. Beschäftigt ein Arbeitgeber mehrere geringfügig Beschäftigte, deren Gesamtentgelt das 1,5-Fache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt, ist die Dienstgeberabgabe (DGA) von 19,4 % nach § 53a ASVG auf die Summe aller geringfügigen Entgelte zu entrichten. Zusätzlich kann sich ein geringfügig Beschäftigter freiwillig zur Selbstversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung anmelden.
Ein Monatsentgelt von 500 € liegt unter der Geringfügigkeitsgrenze von 551,10 € (2025) und begründet daher keine Voll-Sozialversicherungspflicht für die betroffene Person.
Geben Sie das monatliche Bruttoentgelt der geringfügig beschäftigten Person ein.
Geben Sie optional die Summe aller geringfügigen Entgelte im Betrieb ein, um die Dienstgeberabgabe-Schwelle (1,5-Fache der Grenze) zu prüfen.
Geben Sie an, ob eine freiwillige Selbstversicherung (Kranken- und Pensionsversicherung, Pauschalbetrag) gewünscht wird.
Der Rechner vergleicht das Monatsentgelt mit der aktuellen Geringfügigkeitsgrenze und prüft, ob die DGA-Schwelle überschritten ist.
Lesen Sie ab, ob das Entgelt geringfügig ist, ob die Dienstgeberabgabe anfällt und wie hoch der Selbstversicherungsbeitrag ausfällt.
Last data update
July 7, 2026
Sources and references
BMF/RIS ASVG § 5 Abs. 2 (Geringfügigkeitsgrenze 551,10 € 2025) + § 53a (Dienstgeberabgabe 19,4 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
The data in this calculator is updated regularly to reflect the latest official rates. When in doubt, consult the official sources listed above.
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2025 bei 551,10 € monatlich — Entgelte darunter lösen keine Voll-Sozialversicherungspflicht aus, sondern nur die gesetzliche Unfallversicherung.
Die DGA von 19,4 % wird fällig, wenn die Summe der Entgelte aller im Betrieb geringfügig Beschäftigten das 1,5-Fache der Geringfügigkeitsgrenze übersteigt — sie wird dann auf die gesamte Summe der geringfügigen Entgelte berechnet, nicht nur auf den übersteigenden Teil.
Die Selbstversicherung (73,20 € Pauschalbeitrag 2025) sichert vollen Kranken- und Pensionsversicherungsschutz trotz Geringfügigkeit ab — sie ist insbesondere sinnvoll, wenn keine anderweitige Pflichtversicherung besteht.
Nein, die Unfallversicherung gilt unabhängig von der Geringfügigkeitsgrenze für alle Dienstverhältnisse verpflichtend — die Geringfügigkeitsgrenze betrifft ausschließlich die Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.