Zahllast der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA, § 18 UStG) berechnen: Umsatzsteuer auf den Nettoumsatz abzüglich abziehbarer Vorsteuer — inkl. Kleinunternehmerregelung.
Données vérifiées · Juli 2026
🧮
Fuellen Sie die Felder aus, um Ergebnisse in Echtzeit zu sehen
Erstellen Sie ein kostenloses Konto, um Ihre Berechnungen zu speichern, auf den Verlauf zuzugreifen und als PDF zu exportieren. Upgraden Sie auf Pro fuer alle 319 Rechner.
Posez-la à Solva, le conseiller financier IA d'ActioFin — réponses sourcées sur les textes officiels.
5 questions gratuites par jour avec un compte gratuit
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) nach § 18 UStG verpflichtet Unternehmen, monatlich oder quartalsweise die fällige Umsatzsteuer-Zahllast ans Finanzamt zu melden und zu zahlen. Die Zahllast ergibt sich aus der auf den Nettoumsatz erhobenen Umsatzsteuer (Regelsteuersatz 19 % nach § 12 Abs. 1 UStG bzw. ermäßigter Satz 7 % nach § 12 Abs. 2 UStG) abzüglich der abziehbaren Vorsteuer aus Eingangsrechnungen (§ 15 UStG). Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, ergibt sich ein Vorsteuerüberhang (Erstattung statt Zahllast). Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Vorjahresumsatz ≤ 25.000 € und voraussichtlicher Umsatz im laufenden Jahr ≤ 100.000 €) sind von der Umsatzsteuer befreit und geben keine UStVA mit Zahllast ab.
Nettoumsatz 50.000 € komplett zum Regelsteuersatz (19 %), Vorsteuer 3.500 €: Umsatzsteuer 9.500 €, Zahllast 6.000 € für die UStVA.
Nettoumsatz des Voranmeldungszeitraums eingeben (ohne Umsatzsteuer).
Anteil des Umsatzes zum Regelsteuersatz (19 %) und zum ermäßigten Satz (7 %) aufteilen — die Summe muss 100 % ergeben.
Abziehbare Vorsteuer aus Eingangsrechnungen des Zeitraums eintragen (§ 15 UStG).
Bei Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) den entsprechenden Schalter aktivieren — die Zahllast wird dann automatisch auf 0 € gesetzt.
Umsatzsteuer-Zahllast (bzw. Vorsteuerüberhang) für die UStVA ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
6. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 18 UStG (Voranmeldung und Vorauszahlung); § 12 UStG (Steuersätze 19 % / 7 %); § 15 UStG (Vorsteuerabzug); § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung, Schwellen 25.000 € / 100.000 € ab 01.01.2025).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Die Vorauszahlung (Zahllast) ist der Betrag, den ein Unternehmer im Rahmen der Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) nach § 18 UStG ans Finanzamt zahlt: Umsatzsteuer auf die Ausgangsumsätze abzüglich abziehbarer Vorsteuer.
Dann entsteht ein Vorsteuerüberhang — statt einer Zahllast erhält das Unternehmen eine Erstattung vom Finanzamt in Höhe der Differenz.
Nein — Kleinunternehmer nach § 19 UStG (Vorjahresumsatz ≤ 25.000 €, voraussichtlicher Umsatz ≤ 100.000 €) weisen keine Umsatzsteuer aus und zahlen daher keine Zahllast, dürfen im Gegenzug aber auch keine Vorsteuer abziehen.