Berechnen Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) nach § 10 UStG 1994: Umsatzsteuer auf Normal- und ermäßigte Sätze, Erwerbsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe sowie Zahllast oder Gutschrift.
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner ermittelt die österreichische Umsatzsteuer-Voranmeldung (UVA) nach § 21 UStG 1994: die kollektierte Umsatzsteuer auf Ihre Umsätze zu 20 %, 10 % und 13 % (§ 10 UStG), die Erwerbsteuer auf innergemeinschaftliche Erwerbe (Reverse Charge, Art. 1 BMR) und die abziehbare Vorsteuer (§ 12 UStG). Das Ergebnis zeigt, ob eine Zahllast an das Finanzamt fällig ist oder eine Gutschrift entsteht.
Ein Unternehmen mit 50.000 € Netto-Umsatz zum Normalsatz (Umsatzsteuer 10.000 €) und 4.000 € abziehbarer Vorsteuer schuldet eine Zahllast von 6.000 € an das Finanzamt.
Geben Sie Ihre Netto-Umsätze getrennt nach Steuersatz ein: 20 % (Normalsatz), 10 % und 13 % (ermäßigte Sätze).
Geben Sie den Nettowert innergemeinschaftlicher Erwerbe ein, falls Sie Waren aus der EU bezogen haben (Reverse Charge).
Legen Sie fest, ob Sie für diese Erwerbe zum Vorsteuerabzug berechtigt sind (im Regelfall ja).
Geben Sie Ihre abziehbare Vorsteuer aus inländischen Eingangsrechnungen ein.
Lesen Sie die Umsatzsteuer gesamt, die Vorsteuer gesamt und die daraus resultierende Zahllast oder Gutschrift ab.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS UStG 1994 § 10 (Steuersätze 20/10/13 %) + § 12 (Vorsteuerabzug) + Art. 1 Binnenmarktregelung (innergemeinschaftlicher Erwerb) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Ist der Erwerber nicht zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt (z. B. bei unecht steuerbefreiten Umsätzen), bleibt die Erwerbsteuer als tatsächliche Belastung bestehen und erhöht die Zahllast, statt neutral zu wirken.
Der Normalsatz beträgt 20 % (§ 10 Abs. 1 UStG). Zwei ermäßigte Sätze existieren: 10 % für Grundnahrungsmittel, Wohnraummieten, Bücher und Personenbeförderung sowie 13 % für lebende Tiere, Pflanzen, kulturelle Veranstaltungen und Inlandsflüge.
Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist grundsätzlich monatlich abzugeben; Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 100.000 € können auf vierteljährliche Abgabe wechseln (§ 21 UStG).
Eine Gutschrift wird nach Prüfung durch das Finanzamt auf das gemeldete Bankkonto rückerstattet oder mit anderen Abgabenschulden verrechnet — die genaue Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall und einer allfälligen Prüfung ab.