Verrechnungspreis zwischen verbundenen Unternehmen nach der Kostenaufschlagsmethode berechnen: Kosten zzgl. Gewinnaufschlag (Fremdvergleichsgrundsatz).
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet den Verrechnungspreis (Transferpreis) für Lieferungen und Leistungen zwischen verbundenen Unternehmen nach der Kostenaufschlagsmethode (Cost-Plus). Der Verrechnungspreis ergibt sich aus den Selbstkosten zuzüglich eines angemessenen Gewinnaufschlags. Verrechnungspreise müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz genügen (§ 1 AStG) — sie müssen so bemessen sein, wie es unabhängige Dritte vereinbart hätten. Für grenzüberschreitende Geschäfte besteht eine Dokumentationspflicht (§ 90 Abs. 3 AO).
Selbstkosten 100.000 €, Gewinnaufschlag 10 %: Aufschlagbetrag 10.000 €, Verrechnungspreis 110.000 €, Bruttomarge 9,09 %.
Selbstkosten der Leistung oder des Produkts eingeben.
Angemessenen Gewinnaufschlag (Kostenaufschlag) angeben.
Verrechnungspreis und Bruttomarge ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
Verrechnungspreise Kostenaufschlagsmethode; Fremdvergleichsgrundsatz § 1 AStG; Dokumentation § 90 Abs. 3 AO — gesetze-im-internet.de/astg/__1.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Selbstkosten × (1 + Gewinnaufschlag). Der Aufschlag muss dem Fremdvergleich standhalten (§ 1 AStG).
Sie verteilen Gewinne zwischen verbundenen Unternehmen (und Ländern). Unangemessene Preise führen zu Gewinnverlagerung und Korrekturen durch die Finanzverwaltung.
Ja — für grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen besteht eine Aufzeichnungspflicht nach § 90 Abs. 3 AO.