Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG berechnen: einbehaltene Gewinne mit 28,25 % besteuern statt zum Spitzensteuersatz — mit Nachversteuerung bei Entnahme.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34a EStG. Einzelunternehmer und Mitunternehmer von Personengesellschaften können nicht entnommene (thesaurierte) Gewinne mit einem ermäßigten Satz von 28,25 % (zzgl. Solidaritätszuschlag) besteuern lassen — statt zum persönlichen Spitzensteuersatz von bis zu 45 %. Bei einer späteren Entnahme fällt eine Nachversteuerung von 25 % (zzgl. Soli) an. Der Vorteil entsteht nur, wenn der persönliche Grenzsteuersatz deutlich über 28,25 % liegt und der Gewinn langfristig im Unternehmen bleibt.
Thesaurierter Gewinn 100.000 €, Grenzsteuersatz 42 %: Thesaurierungssteuer 28.250 € + Soli 1.553,75 € = 29.803,75 €; reguläre Belastung inkl. Soli 44.310 € → Sofortvorteil rund 14.506 €. Nachversteuerung bei Entnahme (25 % + Soli): rund 18.514 €.
Thesaurierten (nicht entnommenen) Gewinn eingeben.
Persönlichen Grenzsteuersatz zum Vergleich angeben.
Thesaurierungssteuer, Sofortvorteil und spätere Nachversteuerung ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 34a EStG (Thesaurierungsbegünstigung 28,25 % + Soli, Nachversteuerung 25 % bei Entnahme) — gesetze-im-internet.de/estg/__34a.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
28,25 % auf den nicht entnommenen Gewinn, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Steuer) — statt des persönlichen Spitzensteuersatzes.
Es fällt eine Nachversteuerung von 25 % (+ Soli) an. Die Begünstigung ist daher eine Steuerstundung, die sich nur bei langer Thesaurierung lohnt.
Für Einzelunternehmer und Personengesellschafter mit hohem Grenzsteuersatz, die Gewinne langfristig im Unternehmen belassen.