Berechnen Sie die drei Ebenen der Besteuerung einer österreichischen Privatstiftung — Stiftungseingangssteuer 2,5 % auf die Dotation (StiftEG), Zwischensteuer 23 % auf nicht ausgeschüttete Kapitalerträge (KStG § 13 Abs. 3) und KESt 27,5 % auf Zuwendungen an Begünstigte (EStG § 27a).
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner bildet die dreistufige Besteuerung einer österreichischen Privatstiftung ab, die den drei Momenten im Leben der Stiftung entspricht. Erstens fällt bei der Dotation (Zuwendung an die Stiftung) die Stiftungseingangssteuer nach dem StiftEG an: 2,5 % des Werts der zugewendeten Vermögensgegenstände im Regelfall (25 % bei nicht vergleichbaren ausländischen Stiftungen). Zweitens unterliegen bestimmte thesaurierte Kapitalerträge und Veräußerungsgewinne, die nicht sofort ausgeschüttet werden, auf Ebene der Stiftung der Zwischensteuer von 23 % nach § 13 Abs. 3 KStG — einer Zwischensteuer, die bei späteren, der KESt unterliegenden Zuwendungen wieder gutgeschrieben/rückerstattet wird und daher keine endgültige Belastung darstellt. Drittens werden Zuwendungen an die Begünstigten (Ausschüttungen) mit der Kapitalertragsteuer von 27,5 % nach § 27a Abs. 1 EStG belastet. Der Rechner weist alle drei Steuern und die kumulierte Bruttobelastung aus.
Bei einer Dotation von 1.000.000 €, zwischensteuerpflichtigen Erträgen von 200.000 € und einer Ausschüttung von 100.000 € ergeben sich Stiftungseingangssteuer 25.000 € (2,5 %), Zwischensteuer 46.000 € (23 %) und KESt 27.500 € (27,5 %) — kumuliert brutto 98.500 €. Da die Zwischensteuer bei späteren Ausschüttungen gutgeschrieben wird, ist die tatsächliche Nettobelastung niedriger.
Geben Sie die Zuwendung an die Stiftung (Dotation) ein — Grundlage der Stiftungseingangssteuer von 2,5 %.
Erfassen Sie die zwischensteuerpflichtigen Kapitalerträge (nicht ausgeschüttete Erträge) — Grundlage der Zwischensteuer von 23 %.
Geben Sie die Zuwendung an die Begünstigten (Ausschüttung) ein — Grundlage der KESt von 27,5 %.
Der Rechner berechnet jede der drei Steuern einzeln und ihre Summe.
Lesen Sie die Stiftungseingangssteuer, die Zwischensteuer, die KESt und die kumulierte Gesamtsteuerbelastung ab.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS StiftEG (Stiftungseingangssteuer 2,5 %) + KStG 1988 § 13 Abs. 3 (Zwischensteuer 23 %) + EStG 1988 § 27a Abs. 1 (KESt 27,5 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Die Stiftungseingangssteuer nach dem StiftEG beträgt im Regelfall 2,5 % des Werts der der Stiftung zugewendeten Vermögensgegenstände. Ist die Stiftung nicht mit einer österreichischen Privatstiftung vergleichbar (oder werden die erforderlichen Unterlagen nicht offengelegt), erhöht sich der Satz auf 25 %.
Die Zwischensteuer von 23 % nach § 13 Abs. 3 KStG wird auf bestimmte nicht ausgeschüttete Kapitalerträge der Stiftung erhoben. Sie ist keine endgültige Belastung: Bei späteren Zuwendungen an Begünstigte, die der KESt unterliegen, wird die Zwischensteuer gutgeschrieben bzw. rückerstattet.
Zuwendungen der Privatstiftung an ihre Begünstigten unterliegen der Kapitalertragsteuer von 27,5 % nach § 27a Abs. 1 EStG. Diese wird bei der Auszahlung einbehalten und abgeführt.