Steuer als Freiberufler schätzen: EÜR-Gewinn, KV/PV- und Altersvorsorge-Abzug, Einkommensteuer 2025 + Soli und Quartalsvorauszahlungen — ohne Gewerbesteuer.
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Schätzt die Steuerlast eines Freiberuflers (§ 18 EStG — keine Gewerbesteuer): Gewinn aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, abzüglich Kranken-/Pflegeversicherung (voll absetzbar) und Altersvorsorge (bis 29.344 € 2025), dann Einkommensteuer nach dem Tarif 2025 plus Solidaritätszuschlag — mit den fälligen Quartalsvorauszahlungen (§ 37 EStG).
90.000 € Einnahmen, 20.000 € Ausgaben, 8.000 € KV/PV, 6.000 € Altersvorsorge: zvE 56.000 €, Einkommensteuer 12.883 €, kein Soli — 3.220 € pro Quartal, effektiv 18,4 % vom Gewinn.
Jahreseinnahmen und Betriebsausgaben eingeben (EÜR).
KV/PV-Beiträge und Altersvorsorge (Rürup, GRV) ergänzen.
Veranlagungsart wählen.
Steuer, Soli, Quartalsvorauszahlung und effektive Quote ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
5. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 18 EStG (freie Berufe); § 4 Abs. 3 EStG (EÜR); § 10 EStG (Sonderausgaben); § 37 EStG (Vorauszahlungen); § 32a EStG (Tarif 2025).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Nein — freie Berufe nach § 18 EStG sind gewerbesteuerfrei. Vorsicht nur bei gewerblicher 'Infektion' (z. B. Produktverkauf neben der Beratung).
Alle Betriebsausgaben (Arbeitszimmer, Technik, Fortbildung, Fahrten), dazu als Sonderausgaben die Basis-KV/PV komplett und Altersvorsorge bis 29.344 € (2025).
30–40 % des Gewinns: die effektive Quote liegt bei mittleren Gewinnen um 15–25 %, aber Nachzahlung plus erhöhte Vorauszahlungen kommen oft zusammen.