Abziehbare Vorsorgeaufwendungen berechnen: Altersvorsorge (100 % bis Höchstbetrag) und Basis-Kranken-/Pflegeversicherung — mit Steuerersparnis.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die als Sonderausgaben abziehbaren Vorsorgeaufwendungen (§ 10 EStG) und die daraus resultierende Steuerersparnis. Zwei Blöcke: (1) Altersvorsorgeaufwendungen (gesetzliche Rentenversicherung, Basisrente/Rürup) sind seit 2023 zu 100 % abziehbar — bis zu einem Höchstbetrag (2025: 29.344 € für Ledige, 58.688 € bei Zusammenveranlagung). (2) Die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung sind stets in voller Höhe abziehbar. Die Steuerersparnis ergibt sich aus der Summe multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz.
Altersvorsorge 20.000 €, Basis-KV/PV 4.000 €, Grenzsteuersatz 30 %: abziehbar insgesamt 24.000 €, Steuerersparnis 7.200 €.
Altersvorsorgebeiträge (gesetzliche RV / Basisrente) eingeben.
Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung eintragen.
Persönlichen Grenzsteuersatz angeben.
Angeben, ob Zusammenveranlagung (verheiratet) vorliegt.
Abziehbare Beträge und Steuerersparnis ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 10 EStG (Vorsorgeaufwendungen: Altersvorsorge 100 % seit 2023 bis Höchstbetrag 29.344 €/58.688 € 2025, KV/PV-Basis voll abziehbar) — gesetze-im-internet.de/estg/__10.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Seit 2023 zu 100 % — bis zum Höchstbetrag von 29.344 € (Ledige) bzw. 58.688 € (Zusammenveranlagung) im Jahr 2025.
Die Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind in voller Höhe als Sonderausgaben abziehbar (ohne Höchstbetrag).
Die Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz.