Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG berechnen: bis 40 % Sonder-AfA im ersten Jahr zusätzlich zur linearen AfA — mit Steuerstundungseffekt.
Données vérifiées · Juli 2026
🧮
Fuellen Sie die Felder aus, um Ergebnisse in Echtzeit zu sehen
Erstellen Sie ein kostenloses Konto, um Ihre Berechnungen zu speichern, auf den Verlauf zuzugreifen und als PDF zu exportieren. Upgraden Sie auf Pro fuer alle 319 Rechner.
Posez-la à Solva, le conseiller financier IA d'ActioFin — réponses sourcées sur les textes officiels.
5 questions gratuites par jour avec un compte gratuit
Berechnet die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG. Kleine und mittlere Betriebe können für bewegliche Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren eine Sonderabschreibung von bis zu 40 % (seit 2024, zuvor 20 %) zusätzlich zur linearen AfA geltend machen. Dadurch wird der Aufwand vorgezogen und ein Steuerstundungseffekt erzielt: die Steuerlast sinkt im ersten Jahr, wird aber in Folgejahren durch geringere Abschreibungen nachgeholt.
Anschaffungskosten 100.000 €, Nutzungsdauer 8 Jahre, Anschaffung Januar, Sonder-AfA 40 %, Grenzsteuersatz 35 %: hohe Gesamt-AfA im ersten Jahr und entsprechender Steuerstundungseffekt.
Anschaffungskosten (netto) des Wirtschaftsguts eingeben.
Nutzungsdauer und Anschaffungsmonat angeben.
Sonder-AfA-Satz (bis 40 %) und persönlichen Grenzsteuersatz wählen.
Lineare AfA, Sonder-AfA, Gesamt-AfA und Steuerstundung ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 7g Abs. 5 EStG (Sonderabschreibung bis 40 % seit 2024); § 7g Abs. 1 EStG (Investitionsabzugsbetrag) — gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Bis zu 40 % der Anschaffungskosten (seit 2024, zuvor 20 %), verteilbar über das Anschaffungsjahr und die vier Folgejahre — zusätzlich zur linearen AfA.
Es muss ein bewegliches Wirtschaftsgut sein und der Betrieb muss die Gewinngrenze des § 7g EStG einhalten (Vorjahr).
Nein — sie verschiebt Abschreibungen in frühere Jahre (Steuerstundung). Der Gesamtabschreibungsbetrag bleibt gleich, nur die zeitliche Verteilung ändert sich.