Berechnen Sie den steuerpflichtigen Sachbezug für eine vom Arbeitgeber überlassene Dienstwohnung in Österreich nach § 2 der Sachbezugswerteverordnung — Bewertung je m² Wohnnutzfläche mit dem Richtwert des Bundeslandes, zuzüglich Heizkostenzuschlag (0,58 €/m²) und abzüglich eines Ausstattungsabschlags sowie eines geleisteten Mietbeitrags.
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Sachbezug (Vorteil aus dem Dienstverhältnis) für eine Dienstwohnung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur Verfügung stellt. Grundlage ist § 2 der Sachbezugswerteverordnung, der einen Wert PRO Quadratmeter Wohnnutzfläche vorsieht — den Richtwert des jeweiligen Bundeslandes (€/m²/Monat, indexiert nach dem Richtwertgesetz). Der monatliche Grundwert ergibt sich aus der Wohnnutzfläche multipliziert mit dem Richtwert des Bundeslandes. Trägt der Arbeitgeber die Heizkosten, erhöht sich der Sachbezug um einen Heizkostenzuschlag von 0,58 €/m²/Monat. Für Wohnungen minderer Ausstattung (etwa ohne Heizung oder Bad) sieht die Verordnung Abschläge vor, die hier vereinfacht als prozentualer Abschlag abgebildet werden. Leistet der Arbeitnehmer selbst einen Mietbeitrag, mindert dieser den Sachbezug (Sachbezug = maximal 0, Sachbezugswert abzüglich gezahlter Miete). Der Rechner weist den monatlichen und jährlichen Sachbezug aus.
Bei einer Dienstwohnung von 80 m² in Wien (Richtwert 6,15 €/m²) beträgt der Grundwert 492,00 €/Monat. Ohne Heizkostenübernahme, Ausstattungsabschlag oder Mietbeitrag ergibt sich ein monatlicher Sachbezug von 492,00 € und damit ein jährlicher Sachbezug von 5.904,00 €.
Geben Sie die Wohnnutzfläche der Dienstwohnung in m² ein.
Wählen Sie das Bundesland — sein Richtwert je m² bestimmt den Grundwert.
Geben Sie an, ob der Arbeitgeber die Heizkosten trägt (Zuschlag +0,58 €/m²).
Erfassen Sie einen etwaigen Ausstattungsabschlag in Prozent und den monatlich vom Arbeitnehmer geleisteten Mietbeitrag.
Lesen Sie den Richtwert, den Grundwert, den Heizungszuschlag sowie den monatlichen und jährlichen Sachbezug ab.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS Sachbezugswerteverordnung § 2 (Dienstwohnung, Richtwerte je m², Heizkostenzuschlag 0,58 €/m²) — Richtwerte nach Richtwertgesetz — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Nach § 2 der Sachbezugswerteverordnung wird die Wohnnutzfläche in m² mit dem Richtwert des jeweiligen Bundeslandes (€/m²/Monat) multipliziert. Trägt der Arbeitgeber die Heizkosten, kommt ein Zuschlag von 0,58 €/m² hinzu; ein vom Arbeitnehmer geleisteter Mietbeitrag mindert den Sachbezug.
Der maßgebliche Wert je m² leitet sich aus dem Richtwert des Bundeslandes nach dem Richtwertgesetz ab. Da die Richtwerte regional unterschiedlich sind (z. B. Wien 6,15 €/m², Vorarlberg 9,44 €/m²), fällt auch der Wohnungssachbezug je Bundesland unterschiedlich aus.
Ein vom Arbeitnehmer geleisteter Mietbeitrag wird vom Sachbezugswert abgezogen. Der steuerpflichtige Sachbezug ist der Sachbezugswert abzüglich der gezahlten Miete, mindestens jedoch 0 € — ein den Wert übersteigender Beitrag führt nicht zu einem negativen Sachbezug.