Berechnen Sie den steuerpflichtigen Sachbezug für ein Firmenauto mit Privatnutzung nach § 4 der Sachbezugswerteverordnung — abhängig von CO₂-Ausstoß, Anschaffungskosten und Nutzungsumfang.
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner ermittelt den steuerpflichtigen Sachbezug für die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Firmenautos nach § 4 der Sachbezugswerteverordnung. Der Sachbezug beträgt grundsätzlich 2 % der Anschaffungskosten pro Monat (maximal 960 €), sinkt auf 1,5 % (maximal 720 €) bei Fahrzeugen unterhalb des jährlich sinkenden CO₂-Grenzwerts (129 g/km im Jahr 2025) und entfällt vollständig auf 0 € bei reinen Elektrofahrzeugen. Bei nachweislicher Privatnutzung von höchstens 500 km im Monat wird nur der halbe Sachbezug angesetzt.
Ein Fahrzeug mit Anschaffungskosten von 40.000 € und einem CO₂-Ausstoß von 150 g/km liegt über dem Grenzwert von 2025 — es gilt der volle Sachbezug von 2 % (800 €/Monat, unter dem Höchstbetrag von 960 €).
Geben Sie die Anschaffungskosten des Fahrzeugs brutto (inklusive USt und NoVA) ein.
Geben Sie den CO₂-Ausstoß des Fahrzeugs in g/km laut Zulassungsschein ein (0 bei Elektrofahrzeugen).
Geben Sie das Erstzulassungsjahr ein — der maßgebliche CO₂-Grenzwert richtet sich nach diesem Jahr.
Geben Sie an, ob die private Nutzung nachweislich höchstens 500 km pro Monat beträgt (halber Sachbezug).
Der Rechner ermittelt den anwendbaren Prozentsatz (2 %, 1,5 % oder 0 % bei E-Auto), den gedeckelten Höchstbetrag und den monatlichen sowie jährlichen Sachbezug.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS Sachbezugswerteverordnung § 4 (Sachbezug Kfz: 2 %/1,5 %/0 %, Höchstbeträge 960 €/720 €, CO₂-Grenzwert 129 g/km 2025) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Für reine Elektrofahrzeuge (0 g/km CO₂-Ausstoß) beträgt der Sachbezug 0 € — die private Nutzung eines arbeitgebereigenen E-Autos ist vollständig vom Sachbezug befreit, unabhängig von den Anschaffungskosten.
Der Sachbezug ist gedeckelt: maximal 960 € pro Monat beim vollen Satz von 2 % bzw. maximal 720 € pro Monat beim reduzierten Satz von 1,5 % — unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Anschaffungskosten sind.
Wird die private Nutzung des Firmenautos nachweislich (z. B. mittels Fahrtenbuch) auf höchstens 500 km pro Monat begrenzt, kommt nur die Hälfte des jeweils anwendbaren Sachbezugssatzes zum Ansatz.
Ja, der maßgebliche CO₂-Grenzwert für den reduzierten Sachbezugssatz von 1,5 % sinkt gemäß Sachbezugswerteverordnung jährlich um 3 g/km und richtet sich nach dem Jahr der Erstzulassung des Fahrzeugs, nicht nach dem laufenden Kalenderjahr.