Berechnen Sie die steuerfreie Reisekostenerstattung für eine Inlandsdienstreise in Österreich nach § 26 Z 4 EStG — amtliches Kilometergeld (0,50 €/km seit 2025), Taggeld (30 €/24 h, aliquotiert je Stunde ab mehr als 3 Stunden) und Nächtigungsgeld (17 €/Nacht ohne Beleg) gemäß Reisekostennovelle 2025.
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner ermittelt die steuerfreie Reisekostenerstattung für eine Inlandsdienstreise in Österreich. Er verbindet drei getrennte Pauschalen nach § 26 Z 4 EStG (steuerfrei beim Arbeitgeber) bzw. § 16 EStG (Werbungskosten beim Arbeitnehmer). Erstens das amtliche Kilometergeld für die Nutzung des eigenen Pkw: Seit der Reisekostennovelle 2025 (BGBl. I 2024) beträgt es einheitlich 0,50 €/km (zuvor 0,42 €/km). Zweitens das Taggeld (Inland), das den Verpflegungsmehraufwand abdeckt: Es steht erst bei einer Reisedauer von mehr als 3 Stunden zu und wird je angefangener Stunde mit einem Zwölftel des vollen Taggeldes aliquotiert; das volle Taggeld für 24 Stunden liegt seit 2025 bei 30,00 € (zuvor 26,40 €). Drittens das Nächtigungsgeld, ein Pauschale ohne Beleg für die Übernachtung, das seit 2025 17,00 € je Nacht beträgt (zuvor 15,00 €). Der Rechner summiert die drei Beträge zur Gesamterstattung. Hinweis: Die Taggeldberechnung ist auf eine Reise von maximal 24 Stunden vereinfacht und plafoniert bei 12/12.
Bei 200 gefahrenen Kilometern, einer Reisedauer von 24 Stunden und 2 Nächtigungen ergibt sich: Kilometergeld 100,00 € (200 km × 0,50 €/km), volles Taggeld 30,00 € (12/12 für 24 h) und Nächtigungsgeld 34,00 € (2 × 17,00 €) — insgesamt eine steuerfreie Erstattung von 164,00 €.
Geben Sie die mit dem eigenen Pkw gefahrenen Kilometer ein — Grundlage des amtlichen Kilometergeldes.
Erfassen Sie die Reisedauer in Stunden — ab mehr als 3 Stunden entsteht ein aliquotierter Taggeldanspruch.
Geben Sie die Anzahl der Nächtigungen ein — je Nacht wird das pauschale Nächtigungsgeld angesetzt.
Passen Sie bei Bedarf den Kilometergeldsatz an (Standard 0,50 €/km ab 2025).
Lesen Sie Kilometergeld, Taggeld, Nächtigungsgeld und die Gesamterstattung ab.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS EStG 1988 § 26 Z 4 (Reisekostenersätze) + § 16 Abs. 1 Z 9 (Werbungskosten) + Reisekostennovelle 2025 (BGBl. I 2024, Kilometergeld 0,50 €/km, Taggeld 30 €/24 h, Nächtigungsgeld 17 €/Nacht ab 1.1.2025) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Seit der Reisekostennovelle 2025 (BGBl. I 2024, in Kraft ab 1.1.2025) beträgt das amtliche Kilometergeld für den Pkw einheitlich 0,50 €/km; zuvor lag es bei 0,42 €/km. Es deckt alle Fahrzeugkosten pauschal ab.
Das Taggeld (Inland) steht bei einer Reisedauer von mehr als 3 Stunden zu. Es wird je angefangener Stunde mit einem Zwölftel des vollen Taggeldes aliquotiert. Das volle Taggeld für 24 Stunden beträgt seit 2025 30,00 € (§ 26 Z 4 EStG).
Das pauschale Nächtigungsgeld ohne Belegnachweis beträgt seit 2025 17,00 € je Nacht (zuvor 15,00 €). Alternativ können die tatsächlich nachgewiesenen Übernachtungskosten steuerfrei ersetzt werden.