Schätzen Sie Ihre gesetzliche Pension aus dem österreichischen Pensionskonto nach dem APG — jährliche Teilgutschrift von 1,78 % der Beitragsgrundlage (§ 5 APG, gedeckelt durch die Höchstbeitragsgrundlage), projizierte Gesamtgutschrift über die Versicherungsjahre und monatliche Bruttopension bei 14 Auszahlungen pro Jahr.
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner schätzt die gesetzliche Pension aus dem österreichischen Pensionskonto nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG). Jedes Versicherungsjahr wird eine Teilgutschrift auf das individuelle Pensionskonto gebucht: Sie beträgt 1,78 % (Kontoprozentsatz, § 5 APG) der jährlichen Beitragsgrundlage, also des beitragspflichtigen Jahreseinkommens, das mit der Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt ist. Die Gutschriften der Vorjahre werden jährlich mit der Aufwertungszahl (§ 11 APG) aufgewertet. Die kumulierte Gesamtgutschrift, geteilt durch 14, ergibt die monatliche Bruttopension — das österreichische System zahlt 14 Pensionen pro Jahr aus. Der Anspruch auf die volle Regelpension setzt in der Regel 45 Versicherungsjahre voraus. Wichtig: Diese Projektion ist vereinfacht linear (konstante Teilgutschrift × Versicherungsjahre); sie modelliert weder die zusammengesetzte Aufwertung noch die reale Einkommensentwicklung über die Erwerbsbiografie. Das Ergebnis ist eine pädagogische Schätzung, kein amtlicher Kontoauszug der Pensionsversicherungsanstalt.
Bei einem Jahresbruttoeinkommen von 40.000 € (unter der Höchstbeitragsgrundlage) beträgt die jährliche Teilgutschrift 712,00 € (1,78 % von 40.000 €). Über 45 Versicherungsjahre projiziert ergibt sich eine Gesamtgutschrift von 32.040,00 € und damit eine monatliche Bruttopension von rund 2.288,57 € (bei 14 Auszahlungen pro Jahr).
Geben Sie Ihr Jahresbruttoeinkommen ein — daraus wird die Beitragsgrundlage abgeleitet.
Erfassen Sie die Zahl der Versicherungsjahre (Standard 45 Jahre für die Regelpension).
Prüfen oder passen Sie die jährliche Höchstbeitragsgrundlage an (Deckel der Beitragsgrundlage).
Der Rechner ermittelt die Teilgutschrift mit 1,78 % der (gedeckelten) Beitragsgrundlage und projiziert sie linear über die Versicherungsjahre.
Lesen Sie Beitragsgrundlage, jährliche Teilgutschrift, projizierte Gesamtgutschrift, monatliche Bruttopension und Ersatzrate ab.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS Allgemeines Pensionsgesetz (APG) § 5 (Kontoprozentsatz 1,78 %) + § 11 (Gesamtgutschrift, Aufwertung) — Pensionsversicherungsanstalt — https://www.ris.bka.gv.at, https://www.pensionsversicherung.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Der Kontoprozentsatz nach § 5 APG beträgt 1,78 %. Für jedes Versicherungsjahr wird dieser Prozentsatz auf die (mit der Höchstbeitragsgrundlage gedeckelte) jährliche Beitragsgrundlage angewendet und als Teilgutschrift dem Pensionskonto gutgeschrieben.
Das österreichische Pensionssystem zahlt 14 Pensionen pro Jahr aus (zwölf laufende Bezüge sowie Sonderzahlungen im Frühjahr und Herbst). Die monatliche Bruttopension ergibt sich daher aus der Gesamtgutschrift geteilt durch 14.
Nein. Der Rechner projiziert die Gesamtgutschrift vereinfacht linear (konstante Teilgutschrift × Versicherungsjahre) und bildet weder die zusammengesetzte Aufwertung nach § 11 APG noch die reale Einkommensentwicklung ab. Er liefert eine pädagogische Schätzung, keinen amtlichen Kontoauszug der Pensionsversicherungsanstalt.