Entfernungspauschale 2025 berechnen: 0,30 €/km bis 20 km, 0,38 € ab dem 21. km — mit 4.500-€-Deckel ohne eigenen Pkw und geschätzter Steuerersparnis.
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Berechnet die Entfernungspauschale nach § 9 EStG: 0,30 € je Entfernungskilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. km (verlängert bis 2026), multipliziert mit den Arbeitstagen. Ohne eigenen Pkw gilt der Deckel von 4.500 €/Jahr — höhere ÖPNV-Kosten können stattdessen angesetzt werden. Die Steuerersparnis entsteht nur oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 €.
30 km einfache Entfernung, 220 Arbeitstage, eigener Pkw: (20 × 0,30 € + 10 × 0,38 €) × 220 = 2.156 €/Jahr — 926 € über dem Pauschbetrag, rund 278 € Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz.
Einfache Entfernung zur ersten Tätigkeitsstätte eingeben (volle Kilometer).
Arbeitstage im Jahr anpassen (Standard 220).
Angeben, ob ein eigener Pkw genutzt wird — sonst ÖPNV-Kosten eintragen.
Weitere Werbungskosten und Grenzsteuersatz setzen, Ersparnis ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
5. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG; § 9a EStG (gesetze-im-internet.de); BMF-Schreiben zu Entfernungspauschalen (18.11.2021).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
0,30 € je Entfernungskilometer für die ersten 20 km und 0,38 € ab dem 21. Kilometer — pro Arbeitstag, für die einfache Strecke.
Ja — verkehrsmittelunabhängig, aber ohne eigenen Pkw gedeckelt auf 4.500 €/Jahr. Höhere tatsächliche ÖPNV-Kosten können stattdessen angesetzt werden.
Erst wenn alle Werbungskosten zusammen den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen — darunter ist die Pauschale bereits abgegolten.