Berechnen Sie Ihre österreichische Pendlerpauschale (§ 16 Abs. 1 Z 6 EStG) und den Pendlereuro (§ 33 Abs. 5 Z 4 EStG) anhand Ihrer Wegstrecke und Arbeitstage.
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner ermittelt die österreichische Pendlerpauschale nach § 16 Abs. 1 Z 6 EStG sowie den Pendlereuro nach § 33 Abs. 5 Z 4 EStG. Ist die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar, greift ab 20 km einfacher Wegstrecke das kleine Pendlerpauschale; ist sie unzumutbar, greift bereits ab 2 km das große Pendlerpauschale. Beide Werbungskosten-Pauschalen werden nach der Anzahl der tatsächlichen Pendeltage pro Monat aliquotiert und mindern zusätzlich zum Pendlereuro (2 € pro Kilometer Wegstrecke pro Jahr) die Steuerlast.
Eine einfache Wegstrecke von 50 km bei zumutbaren öffentlichen Verkehrsmitteln und 20 Pendeltagen im Monat ergibt das volle kleine Pendlerpauschale sowie den entsprechenden Pendlereuro pro Jahr.
Geben Sie Ihre einfache Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Kilometern ein.
Geben Sie an, ob die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für diese Strecke zumutbar ist (bestimmt kleines oder großes Pendlerpauschale).
Geben Sie die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage (Pendeltage) pro Monat ein — Standard ist 20 Tage.
Geben Sie Ihren Grenzsteuersatz ein, um die daraus resultierende Steuerersparnis zu schätzen.
Der Rechner ermittelt die volle Pendlerpauschale, aliquotiert sie nach Pendeltagen und addiert den Pendlereuro sowie die geschätzte Steuerersparnis.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS EStG 1988 § 16 Abs. 1 Z 6 (Pendlerpauschale) + § 33 Abs. 5 Z 4 (Pendlereuro 2 €/km) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Das kleine Pendlerpauschale steht ab einer einfachen Wegstrecke von 20 km zu, sofern die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel für den Arbeitsweg zumutbar ist — darunter besteht kein Anspruch.
Das große Pendlerpauschale steht zu, wenn die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf zumindest der halben Strecke nicht zumutbar ist (z. B. keine Verbindung, unzumutbare Wegzeit oder Behinderung) — es beginnt bereits ab 2 km und liegt über allen Kilometerbändern höher als das kleine Pendlerpauschale.
Der Pendlereuro beträgt 2 € pro Kilometer einfacher Wegstrecke und Jahr und wird direkt von der Steuerschuld abgezogen (Absetzbetrag) — er steht zusätzlich zur Pendlerpauschale zu und wird ebenfalls nach Pendeltagen aliquotiert.
Die Pendlerpauschale und der Pendlereuro werden nach der tatsächlichen Anzahl der Pendeltage im Monat aliquotiert — bei überwiegendem Homeoffice reduziert sich der Anspruch entsprechend gegenüber der vollen 20-Tage-Referenz.