Steuerliche Pauschbeträge 2025 ermitteln: Arbeitnehmer-Pauschbetrag (1.230 €) und Behinderten-Pauschbetrag nach GdB — mit Steuerersparnis.
Données vérifiées · Juli 2026
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Ermittelt die steuerlich abziehbaren Pauschbeträge 2025 und die daraus resultierende Steuerersparnis. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskostenpauschale) beträgt 1.230 € (§ 9a EStG) und wird automatisch berücksichtigt, wenn die tatsächlichen Werbungskosten niedriger sind. Der Behinderten-Pauschbetrag richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) und folgt der seit 2021 geltenden Tabelle des § 33b EStG. Die Steuerersparnis ergibt sich aus der Summe der abziehbaren Beträge multipliziert mit dem persönlichen Grenzsteuersatz.
Werbungskosten 500 € (unter dem Pauschbetrag), GdB 50, Grenzsteuersatz 30 %: anzusetzende Werbungskosten 1.230 €, Behinderten-Pauschbetrag 1.140 €, abziehbar 2.370 €, Steuerersparnis 711 €.
Tatsächliche Werbungskosten eingeben (falls vorhanden).
Grad der Behinderung (GdB) angeben (0, falls keiner).
Persönlichen Grenzsteuersatz eintragen.
Abziehbare Pauschbeträge und Steuerersparnis ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 9a EStG (Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.230 €); § 33b EStG (Behinderten-Pauschbetrag, Tabelle seit 2021) — gesetze-im-internet.de/estg/__33b.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
1.230 € (§ 9a EStG). Er wird ohne Nachweis abgezogen, sofern die tatsächlichen Werbungskosten nicht höher sind.
Er ist nach dem Grad der Behinderung gestaffelt (§ 33b EStG, Tabelle seit 2021): z. B. GdB 50 → 1.140 €, GdB 100 → 2.840 €.
Nur, wenn die tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen — sonst wird automatisch der Pauschbetrag angesetzt.