Berechnen Sie die österreichischen Lohnnebenkosten des Arbeitgebers — SV-Dienstgeberanteil, Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag (DZ), Kommunalsteuer und Mitarbeitervorsorge (BV) — sowie die Gesamtkosten pro Mitarbeiter.
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner ermittelt die vollständigen Lohnnebenkosten, die ein österreichischer Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn trägt. Neben dem Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung (rund 20,98 % des Bruttolohns) fallen der Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds (DB, 3,7 %), der Zuschlag zum DB (DZ, länderabhängig, hier 0,36 %), die Kommunalsteuer (3,0 % der Gemeinde) sowie optional die Beiträge zur Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung neu, 1,53 %) an. Der Rechner summiert alle Positionen zu den gesamten Lohnnebenkosten und den Gesamtkosten des Arbeitgebers pro Mitarbeiter und Jahr.
Bei einem Jahresbruttolohn von 42.000 € ergeben sich mit den Standardsätzen (DB 3,7 %, DZ 0,36 %, KommSt 3,0 %, inkl. Mitarbeitervorsorge) die vollständigen Lohnnebenkosten und Gesamtkosten des Arbeitgebers.
Geben Sie den Jahresbruttolohn inklusive Sonderzahlungen (13./14. Monatsgehalt) ein.
Prüfen oder passen Sie die Sätze für Dienstgeberbeitrag (DB), Zuschlag (DZ) und Kommunalsteuer an — Standardwerte sind bereits voreingestellt.
Geben Sie an, ob die Mitarbeitervorsorge (Abfertigung neu, 1,53 %) in die Gesamtkosten einbezogen werden soll.
Der Rechner berechnet den SV-Dienstgeberanteil, DB, DZ, Kommunalsteuer und optional die Mitarbeitervorsorge auf Basis des Jahresbruttolohns.
Lesen Sie die gesamten Lohnnebenkosten, die Gesamtkosten des Arbeitgebers und die Lohnnebenkosten-Quote (bezogen auf den Bruttolohn) ab.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/WKO Lohnnebenkosten (SV-Dienstgeberanteil ~20,98 %, Dienstgeberbeitrag FLAF 3,7 %, Zuschlag DZ 0,36 %, Kommunalsteuer 3,0 %, Mitarbeitervorsorge BMSVG 1,53 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.wko.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Der Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung beträgt rund 20,98 % des Bruttolohns (Kranken-, Pensions-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung zusammen) und wird zusätzlich zum Bruttolohn vom Arbeitgeber getragen.
Der Dienstgeberbeitrag (DB) ist ein bundesweit einheitlicher Satz von 3,7 % zum Familienlastenausgleichsfonds, während der Zuschlag zum DB (DZ, auch Kammerumlage 2 genannt) je nach Bundesland unterschiedlich hoch ist und von der Wirtschaftskammer eingehoben wird.
Die Mitarbeitervorsorge (Abfertigung neu, 1,53 % des Bruttolohns) ist für alle ab 2003 begründeten Dienstverhältnisse verpflichtend und sollte in einer vollständigen Kostenkalkulation stets einbezogen werden — der Rechner erlaubt es dennoch, sie testweise auszublenden.
Die Lohnnebenkosten-Quote setzt die Summe aller Lohnnebenkosten (SV-Dienstgeberanteil, DB, DZ, Kommunalsteuer, ggf. Mitarbeitervorsorge) ins Verhältnis zum Jahresbruttolohn und zeigt so, um wie viel Prozent die Gesamtkosten des Arbeitgebers über dem Bruttolohn liegen.