Quartalsweise Körperschaftsteuer-Vorauszahlung berechnen: 15 % Körperschaftsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag auf das erwartete zu versteuernde Einkommen, geteilt durch vier.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die vierteljährlichen Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen einer Kapitalgesellschaft (§ 31 KStG i.V.m. § 37 EStG). Grundlage ist die erwartete Jahressteuer: 15 % Körperschaftsteuer auf das zu versteuernde Einkommen (§ 23 KStG) zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer (ohne Freigrenze für Kapitalgesellschaften). Die Jahressteuer wird durch vier geteilt und jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember als Vorauszahlung fällig.
Erwartetes zu versteuerndes Einkommen 200.000 €: Körperschaftsteuer 30.000 €, Soli 1.650 €, Jahressteuer 31.650 €, Vorauszahlung pro Quartal 7.912,50 €.
Erwartetes zu versteuerndes Einkommen der Gesellschaft eingeben.
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Jahressteuer ablesen.
Vorauszahlung pro Quartal (Jahressteuer / 4) übernehmen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 31 KStG i.V.m. § 37 EStG (Vorauszahlungen); § 23 KStG (Körperschaftsteuer 15 %); SolzG (Solidaritätszuschlag 5,5 %) — gesetze-im-internet.de/kstg_1977/__31.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Vierteljährlich zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember (§ 37 EStG i.V.m. § 31 KStG).
15 % des zu versteuernden Einkommens (§ 23 KStG), zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer — zusammen effektiv rund 15,825 %.
Nein — dieser Rechner berechnet nur Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag. Die Gewerbesteuer-Vorauszahlung setzt die Gemeinde separat fest.