Gesamtsteuerlast einer Kapitalgesellschaft (GmbH/AG/UG) schätzen: Körperschaftsteuer 15 %, Solidaritätszuschlag 5,5 % und Gewerbesteuer nach Hebesatz — mit effektiver Gesamtquote.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die kombinierte Steuerlast einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG) auf das zu versteuernde Einkommen: Körperschaftsteuer (§ 23 Abs. 1 KStG) zu einem festen Satz von 15 %, darauf der Solidaritätszuschlag von 5,5 % (SolzG — auf die KSt entfällt keine Freigrenze), sowie die Gewerbesteuer nach der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert mit dem gemeindespezifischen Hebesatz (§§ 7-11 GewStG). Die effektive Gesamtquote liegt je nach Hebesatz meist zwischen 27 % und 33 %.
Zu versteuerndes Einkommen 200.000 € bei Hebesatz 400 %: Körperschaftsteuer 30.000 €, Soli 1.650 €, Gewerbesteuer 28.000 € — Gesamtbelastung 59.650 €, effektive Quote 29,83 %.
Zu versteuerndes Einkommen der Kapitalgesellschaft eingeben (nach Bilanzgewinn-Korrekturen).
Den gemeindespezifischen Gewerbesteuer-Hebesatz eintragen (Standard 400 %, Auskunft beim Gewerbeamt).
Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer und die effektive Gesamtquote ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
6. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 23 Abs. 1 KStG (Körperschaftsteuersatz 15 %); SolzG (Solidaritätszuschlag 5,5 %); §§ 7-11 GewStG (Steuermesszahl 3,5 % × Hebesatz).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Fester Satz von 15 % auf das zu versteuernde Einkommen (§ 23 Abs. 1 KStG), unabhängig von der Höhe des Gewinns — es gibt keine Progression wie bei der Einkommensteuer.
KSt (15 %) und Soli (5,5 % der KSt) sind bundesweit einheitlich, aber die Gewerbesteuer hängt vom kommunalen Hebesatz ab — daher schwankt die Gesamtquote zwischen ca. 27 % (niedriger Hebesatz) und 33 % (hoher Hebesatz wie München).
Nein — Körperschaftsteuer betrifft ausschließlich Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG). Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen stattdessen Einkommensteuer auf den Gewinnanteil.