Prüfen, ob Sie 2025 als Kleinunternehmer gelten (Vorjahresumsatz ≤ 25.000 €, laufender Umsatz ≤ 100.000 €) und vergleichen mit der Umsatzsteuerlast bei Regelbesteuerung.
Données vérifiées · Juli 2026
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Prüft, ob ein Unternehmen die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erfüllt: Gesamtumsatz des Vorjahres bis 25.000 € UND Umsatz im laufenden Jahr bis 100.000 € (Schwellenwerte der Reform durch das Jahressteuergesetz 2024, gültig ab 2025). Als Kleinunternehmer wird keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen, im Gegenzug entfällt aber der Vorsteuerabzug (§ 19 Abs. 1 Satz 4 UStG). Wird die 100.000-€-Grenze im laufenden Jahr überschritten, endet der Kleinunternehmerstatus seit der Reform 2025 SOFORT ab der überschreitenden Rechnung — nicht mehr erst zum Folgejahr. Zum Vergleich berechnet der Rechner zusätzlich die Umsatzsteuerlast bei Regelbesteuerung (Standardsatz 19 %) sowie die Nettobelastung nach Abzug der eingegebenen Vorsteuer.
Vorjahresumsatz 22.000 €, laufender Umsatz 45.000 €, Vorsteuer 800 €, Regelsteuersatz 19 %: Kleinunternehmerstatus erfüllt (beide Grenzen eingehalten) — keine Umsatzsteuer auf Rechnungen. Zum Vergleich: bei Regelbesteuerung läge die Umsatzsteuer bei 8.550 €, Nettobelastung nach Vorsteuerabzug 7.750 €.
Gesamtumsatz des Vorjahres eingeben (inkl. Umsatzsteuer, § 19 Abs. 1 UStG).
Umsatz des laufenden Jahres eingeben (tatsächlich erzielt oder realistisch prognostiziert).
Vorsteuer aus Eingangsrechnungen des laufenden Jahres eintragen, falls Regelbesteuerung geprüft werden soll.
Bei Bedarf den Umsatzsteuersatz anpassen (Standard 19 %, ermäßigt 7 % für bestimmte Leistungen).
Status Kleinunternehmer/Regelbesteuerung, Schwellenwerte und Nettobelastung ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
6. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 19 UStG (Besteuerung der Kleinunternehmer), Reform durch Jahressteuergesetz 2024 — gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html; BMF (bundesfinanzministerium.de).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
25.000 € Gesamtumsatz im Vorjahr UND maximal 100.000 € Umsatz im laufenden Jahr (Jahressteuergesetz 2024) — beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
Seit der Reform 2025 endet der Kleinunternehmerstatus sofort ab der Rechnung, die die Grenze überschreitet — Umsatzsteuer muss ab diesem Zeitpunkt ausgewiesen werden, ohne Übergangsfrist bis zum Folgejahr.
Nein — § 19 Abs. 1 Satz 4 UStG schließt den Vorsteuerabzug für Kleinunternehmer aus. Wer viel Vorsteuer geltend machen möchte (z. B. bei größeren Investitionen), kann freiwillig auf die Regelung verzichten (§ 19 Abs. 2 UStG, 5 Jahre Bindungsfrist).