Prüfen Sie, ob Sie die österreichische Kleinunternehmergrenze nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG (55.000 € ab 2025) unterschreiten und ob ein Wechsel zur Regelbesteuerung vorteilhaft ist.
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner prüft, ob Ihr Jahresumsatz die österreichische Kleinunternehmergrenze nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG unterschreitet — 55.000 € brutto ab dem Veranlagungsjahr 2025 (zuvor 42.000 €). Innerhalb dieser Grenze sind Ihre Umsätze unecht von der Umsatzsteuer befreit: Sie stellen keine USt in Rechnung, dürfen aber im Gegenzug auch keine Vorsteuer abziehen. Eine Toleranzgrenze von +10 % (bis 60.500 €) erlaubt ein einmaliges Überschreiten innerhalb von 5 Jahren, ohne den Status rückwirkend zu verlieren.
Ein Jahresumsatz von 40.000 € liegt klar unter der Grenze von 55.000 € — die Umsätze bleiben unecht steuerbefreit, sofern keine hohe abziehbare Vorsteuer eine Regelbesteuerung attraktiver macht.
Geben Sie Ihren erwarteten oder tatsächlichen Jahresumsatz (brutto) ein.
Geben Sie optional die Vorsteuer ein, die Sie bei Regelbesteuerung abziehen könnten (z. B. bei größeren Investitionen).
Geben Sie optional die Umsatzsteuer ein, die bei Regelbesteuerung anfallen würde (0 = automatische Schätzung mit 20 %).
Der Rechner vergleicht Ihren Umsatz mit der Grenze von 55.000 € und der Toleranzgrenze von 60.500 € (+10 %).
Lesen Sie ab, ob Sie Kleinunternehmer sind, ob Sie im Toleranzbereich liegen und ob ein Wechsel zur Regelbesteuerung günstiger wäre.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS UStG 1994 § 6 Abs. 1 Z 27 (Kleinunternehmergrenze 55.000 € ab 2025, Toleranzgrenze +10 %) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Bei Überschreiten der Toleranzgrenze (55.000 € + 10 %) geht der Kleinunternehmerstatus rückwirkend für das gesamte Kalenderjahr verloren — Sie müssen dann für alle Umsätze dieses Jahres Umsatzsteuer nachverrechnen.
Ja, über eine Optionserklärung zur Regelbesteuerung beim Finanzamt. Diese bindet Sie für mindestens 5 Kalenderjahre und lohnt sich vor allem bei hohem abziehbarem Vorsteueranteil, etwa bei größeren Anschaffungen.
Die Grenze bezieht sich auf den Bruttojahresumsatz (inklusive fiktiver Umsatzsteuer), da Kleinunternehmer selbst keine Umsatzsteuer ausweisen — maßgeblich ist der tatsächlich vereinnahmte Gesamtbetrag.
Die Grenze wurde durch das Abgabenänderungsgesetz 2024 von 42.000 € auf 55.000 € angehoben und gilt seit dem Veranlagungsjahr 2025 (BGBl. I, Abgabenänderungsgesetz 2024).