Besteuerung ausländischer Kapitalerträge berechnen: deutsche Abgeltungsteuer 25 % + Soli, Anrechnung der ausländischen Quellensteuer bis zum DBA-Höchstsatz.
Données vérifiées · Juli 2026
🧮
Fuellen Sie die Felder aus, um Ergebnisse in Echtzeit zu sehen
Erstellen Sie ein kostenloses Konto, um Ihre Berechnungen zu speichern, auf den Verlauf zuzugreifen und als PDF zu exportieren. Upgraden Sie auf Pro fuer alle 319 Rechner.
Posez-la à Solva, le conseiller financier IA d'ActioFin — réponses sourcées sur les textes officiels.
5 questions gratuites par jour avec un compte gratuit
Berechnet die Steuerbelastung ausländischer Kapitalerträge (z. B. Dividenden aus US- oder EU-Aktien). Deutschland erhebt die Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag (§ 32d EStG). Die im Ausland einbehaltene Quellensteuer wird auf die deutsche Steuer angerechnet — jedoch nur bis zum Höchstsatz, den das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vorsieht (meist 15 %). Eine darüber hinausgehende Quellensteuer muss im Quellenstaat zurückgefordert werden.
Kapitalertrag 10.000 €, ausländische Quellensteuer 15 %, DBA-Höchstsatz 15 %: Abgeltungsteuer 2.500 €, anrechenbare Quellensteuer 1.500 € → Abgeltungsteuer nach Anrechnung 1.000 € + Soli 55 €, verbleibende deutsche Steuer 1.055 €, Gesamtbelastung 2.555 €.
Bruttoertrag aus dem Ausland eingeben.
Tatsächlich einbehaltene ausländische Quellensteuer angeben.
DBA-Höchstsatz für die Anrechnung eintragen (meist 15 %).
Anrechenbare Quellensteuer, verbleibende deutsche Steuer und Gesamtbelastung ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 32d Abs. 5 EStG (Anrechnung ausländischer Steuer im Abgeltungsteuer-Regime, Soli auf die verbleibende Steuer); § 34c EStG (Günstigerprüfung); SolzG — gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Mit der Abgeltungsteuer von 25 % (+ Soli). Die ausländische Quellensteuer wird bis zum DBA-Höchstsatz (meist 15 %) auf die deutsche Steuer angerechnet.
Sie ist nicht auf die deutsche Steuer anrechenbar und muss im Quellenstaat zurückgefordert werden (Erstattungsverfahren).
Ja — der Soli (5,5 %) wird auf die nach Anrechnung verbleibende Abgeltungsteuer erhoben. Kirchensteuer kommt ggf. hinzu (hier nicht berücksichtigt).