IAB berechnen: 50 % der geplanten Investition vorab gewinnmindernd abziehen (Gewinngrenze 200.000 €) plus 40 % Sonderabschreibung — Steuerstundung im Jahr 1.
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Berechnet den Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten beweglicher Wirtschaftsgüter mindern den Gewinn schon VOR dem Kauf (Gewinngrenze 200.000 €, Pool max. 200.000 € je Betrieb, Investitionsfrist 3 Jahre). Dazu die Sonderabschreibung von 40 % auf die geminderten Anschaffungskosten — zusammen bis zu 70 % Aufwand im ersten Jahr.
Maschine für 50.000 €, Gewinn 150.000 €, 35 % Grenzsteuersatz: IAB 25.000 € (Stundung 8.750 €) plus Sonder-AfA 10.000 € (Stundung 3.500 €) — 12.250 € Liquiditätsvorteil im Jahr 1, 70 % der Kosten sofort abgesetzt.
Geplante Anschaffungskosten und Gewinn vor IAB eingeben.
IAB-Quote wählen (bis 50 %) und bereits genutzten IAB-Pool angeben.
Sonderabschreibung aktivieren und Grenzsteuersatz setzen.
Steuerstundung im Jahr 1 und Entlastungsquote ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
5. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 7g EStG (gesetze-im-internet.de); Wachstumschancengesetz 2024 (Sonder-AfA 40 %).
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Betriebe mit Gewinn bis 200.000 € im Jahr des Abzugs — unabhängig von der Gewinnermittlungsart. Der Pool aller IAB ist auf 200.000 € je Betrieb begrenzt.
Wird innerhalb der 3-Jahres-Frist nicht investiert, macht das Finanzamt den Abzug rückgängig — mit Nachzahlungszinsen auf die gestundete Steuer.
40 % der um den IAB geminderten Anschaffungskosten (für Käufe ab 2024), frei auf die ersten 5 Jahre verteilbar — zusätzlich zur normalen AfA.