Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen berechnen: Finanzierungsanteile (Zinsen 100 %, Mieten 20/50 %, Lizenzen 25 %) über dem Freibetrag 200.000 €, davon 25 %.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG. Für die Ermittlung des Gewerbeertrags werden bestimmte Finanzierungsentgelte anteilig wieder hinzugerechnet: Entgelte für Schulden (Zinsen) zu 100 %, Mieten/Pachten/Leasingraten für bewegliche Wirtschaftsgüter zu 20 %, für unbewegliche (Immobilien) zu 50 % und Lizenz-/Konzessionsgebühren zu 25 %. Von der Summe dieser Finanzierungsanteile wird ein Freibetrag von 200.000 € abgezogen; 25 % des übersteigenden Betrags erhöhen den Gewerbeertrag.
Zinsen 300.000 €, Mieten beweglich 100.000 € (20 % = 20.000 €): Finanzierungsanteile 320.000 €, über Freibetrag 120.000 €, Hinzurechnung 30.000 € (25 %).
Zinsen (Entgelte für Schulden) eingeben.
Mieten/Pachten für bewegliche und unbewegliche Wirtschaftsgüter eintragen.
Lizenz- und Konzessionsgebühren ergänzen.
Finanzierungsanteile, übersteigenden Betrag und Hinzurechnung ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
§ 8 Nr. 1 GewStG (Hinzurechnungen: Zinsen 100 %, Mieten 20/50 %, Lizenzen 25 %, Freibetrag 200.000 €, davon 25 %) — gesetze-im-internet.de/gewstg/__8.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Finanzierungsentgelte anteilig: Zinsen 100 %, Mieten/Pachten beweglich 20 % und unbeweglich 50 %, Lizenzen 25 % (§ 8 Nr. 1 GewStG).
200.000 € pro Jahr. Nur 25 % der Finanzierungsanteile, die diesen Freibetrag übersteigen, werden hinzugerechnet.
Die Gewerbesteuer soll die objektive Ertragskraft eines Betriebs erfassen — unabhängig davon, ob er mit Eigen- oder Fremdkapital finanziert ist.