Berechnen Sie den Steuervorteil der österreichischen Gruppenbesteuerung nach § 9 KStG — der Gruppenträger aggregiert die steuerlichen Ergebnisse seiner Gruppenmitglieder, verrechnet Verluste sofort und versteuert das Gruppeneinkommen mit 23 % Körperschaftsteuer, mindestens jedoch die Mindest-KöSt.
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner ermittelt den steuerlichen Vorteil der Unternehmensgruppe nach § 9 KStG. Im Gruppenregime aggregiert der Gruppenträger die steuerlichen Ergebnisse seiner Gruppenmitglieder: Verluste einzelner Gesellschaften mindern unmittelbar das steuerpflichtige Gruppeneinkommen, statt nur als eigener Verlustvortrag der verlustbringenden Gesellschaft weitergetragen zu werden. Das positive Gruppeneinkommen wird mit dem Körperschaftsteuersatz von 23 % (§ 22 KStG) belastet. Als Untergrenze gilt die Mindest-Körperschaftsteuer nach § 24 Abs. 4 KStG (500 € pro GmbH und Jahr), sodass das Gruppenergebnis nie unter dem Produkt aus Anzahl der Gesellschaften und der Mindest-KöSt liegt. Der Rechner stellt die Gruppenbesteuerung der getrennten Veranlagung gegenüber und weist die Ersparnis aus.
Bei einem Gruppenträger-Einkommen von 100.000 € und einem Verlust eines Mitglieds von 40.000 € beträgt das Gruppeneinkommen 60.000 € und die KöSt der Gruppe 13.800 € (23 %). Bei getrennter Veranlagung würde der Gruppenträger allein 23.000 € zahlen, der Verlust des Mitglieds bliebe nur vortragsfähig — die sofortige Verrechnung spart 9.200 €.
Geben Sie das steuerliche Ergebnis (Einkommen) des Gruppenträgers ein — es kann positiv oder negativ sein.
Erfassen Sie die Ergebnisse der Gruppenmitglieder 1 bis 3 (Verluste als negative Beträge, um die sofortige Verrechnung abzubilden).
Tragen Sie die Anzahl der Gesellschaften der Gruppe ein — daraus wird die Mindest-KöSt (500 € je GmbH) berechnet.
Der Rechner aggregiert alle Ergebnisse zum Gruppeneinkommen und wendet den Satz von 23 % an, mindestens jedoch die Mindest-Körperschaftsteuer.
Vergleichen Sie die Körperschaftsteuer der Gruppe mit der Steuer bei getrennter Veranlagung und lesen Sie den Steuervorteil ab.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS KStG 1988 § 9 (Gruppenbesteuerung) + § 22 (Steuersatz 23 %) + § 24 Abs. 4 (Mindeststeuer) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Nach § 9 KStG wird das Ergebnis jedes Gruppenmitglieds dem Gruppenträger zugerechnet, sodass ein Verlust unmittelbar das positive Gruppeneinkommen kürzt. Bei getrennter Veranlagung wäre derselbe Verlust nach § 8 Abs. 4 KStG nur ein Verlustvortrag der verlustbringenden Gesellschaft und würde die laufende Steuer der Gruppe nicht senken.
Das positive Gruppeneinkommen unterliegt dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 23 % nach § 22 KStG (seit 2024). Der Satz ist unabhängig davon, ob die Gesellschaften einzeln oder im Gruppenregime veranlagt werden.
Nein. Nach § 24 Abs. 4 KStG schuldet jede Kapitalgesellschaft der Gruppe eine jährliche Mindest-Körperschaftsteuer (500 € je GmbH). Die Steuerlast der Gruppe kann daher nie unter dem Produkt aus Anzahl der Gesellschaften und dieser Mindeststeuer liegen, selbst bei einem Gruppenverlust.