Neue Grundsteuer ab 2025 berechnen (Bundesmodell): Grundsteuerwert × Steuermesszahl (0,031 %/0,034 %) × kommunaler Hebesatz — jährlich und monatlich.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die neue Grundsteuer, die seit dem 1. Januar 2025 gilt (Bundesmodell). Die Formel besteht aus drei Faktoren: Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt festgestellt. Die Steuermesszahl beträgt im Bundesmodell 0,031 % für Wohngrundstücke und 0,034 % für Nichtwohngrundstücke. Der Hebesatz wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt. Einige Bundesländer nutzen abweichende Ländermodelle (z. B. Bayern Flächenmodell) — dieser Rechner bildet das Bundesmodell ab.
Grundsteuerwert 300.000 € (Wohngrundstück), Hebesatz 400 %: Steuermessbetrag 93 € → Grundsteuer 372 €/Jahr, 31 €/Monat.
Vom Finanzamt festgestellten Grundsteuerwert eingeben.
Angeben, ob es sich um ein Wohngrundstück handelt.
Kommunalen Hebesatz eintragen.
Steuermessbetrag und Grundsteuer (Jahr/Monat) ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
Grundsteuerreform ab 2025 (Bundesmodell): Steuermesszahl 0,031 % Wohnen / 0,034 % Nichtwohnen × Hebesatz — GrStG § 15; BMF Grundsteuerreform.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Grundsteuer = Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz. Im Bundesmodell beträgt die Steuermesszahl 0,031 % (Wohnen) bzw. 0,034 % (Nichtwohnen).
Er wird vom Finanzamt im Grundsteuerwertbescheid festgestellt (auf Basis der Feststellungserklärung) und ist nicht mit dem Verkehrswert identisch.
Nein — mehrere Länder (u. a. Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) nutzen eigene Modelle mit abweichender Berechnung.