Grunderwerbsteuer beim Immobilienkauf berechnen: Kaufpreis × Steuersatz des Bundeslandes (3,5 % bis 6,5 %) — mit Gesamtkosten inklusive Steuer.
Données vérifiées · Juli 2026
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Berechnet die Grunderwerbsteuer beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks (GrEStG). Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis; der Steuersatz wird von jedem Bundesland selbst festgelegt und liegt zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (u. a. NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein). Die Grunderwerbsteuer gehört zu den Kaufnebenkosten und wird mit dem Grunderwerbsteuerbescheid fällig — erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Grundbucheintragung.
Kaufpreis 400.000 €, Steuersatz 5,0 %: Grunderwerbsteuer 20.000 €, Gesamtkosten 420.000 €.
Kaufpreis der Immobilie eingeben.
Steuersatz des Bundeslandes wählen (siehe Übersicht in den Hinweisen).
Grunderwerbsteuer und Gesamtkosten ablesen.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
GrEStG § 11 (Steuersätze 3,5–6,5 % je Bundesland); § 3 GrEStG (Ausnahmen) — gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__11.html.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Sie beträgt je nach Bundesland 3,5 % bis 6,5 % des Kaufpreises (GrEStG). Bayern hat mit 3,5 % den niedrigsten, mehrere Länder mit 6,5 % den höchsten Satz.
In der Regel der Käufer. Sie wird mit dem Grunderwerbsteuerbescheid fällig; erst nach Zahlung erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuch.
Ja — mitverkauftes bewegliches Zubehör (Küche, Möbel) gesondert ausweisen; bei Erwerb unter nahen Angehörigen (§ 3 GrEStG) entfällt die Steuer.