Ermitteln Sie die Gesamtkosten einer österreichischen GmbH-Gründung — Stammkapital, Bareinlage, Notariatskosten, Firmenbuchgebühr und NeuFöG-Befreiung.
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner ermittelt die Gesamtkosten einer österreichischen GmbH-Gründung nach dem GmbHG. Seit dem GesRÄG 2023 beträgt das Mindeststammkapital 10.000 € (davon mindestens 5.000 € bar einzuzahlen), zuzüglich Notariatskosten für Gesellschaftsvertrag und Firmenbucheintragung sowie einer Firmenbuchgebühr — letztere kann bei Erstgründungen im Rahmen des Neugründungs-Förderungsgesetzes (NeuFöG) vollständig entfallen. Der Rechner summiert alle einmaligen Gründungskosten und den insgesamt erforderlichen Kapitalbedarf.
Ein Stammkapital von 10.000 € mit einer Bareinlage von 5.000 € erfüllt die gesetzlichen Mindestanforderungen — zusammen mit Notariatskosten und Firmenbuchgebühr ergeben sich die gesamten Gründungskosten und der Kapitalbedarf.
Geben Sie das geplante Stammkapital ein (mindestens 10.000 € seit GesRÄG 2023).
Geben Sie die tatsächliche Bareinlage ein (mindestens die Hälfte des Stammkapitals, also mindestens 5.000 €).
Geben Sie die voraussichtlichen Notariatskosten für Gesellschaftsvertrag und Eintragung ein.
Geben Sie die Firmenbuchgebühr ein und wählen Sie, ob eine NeuFöG-Befreiung (Neugründungs-Förderungsgesetz) in Anspruch genommen wird.
Geben Sie optional zusätzliche Beratungskosten (Steuerberater, Rechtsanwalt) ein.
Der Rechner prüft die Mindestkapitalerfordernisse, berücksichtigt die NeuFöG-Ersparnis und summiert die Gesamtgründungskosten sowie den Kapitalbedarf.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS GmbHG § 6 (Mindeststammkapital 10.000 € ab GesRÄG 2023) + § 10 (Bareinlage) + NeuFöG (Neugründungs-Förderungsgesetz) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Seit dem Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2023 beträgt das Mindeststammkapital einer GmbH 10.000 € (zuvor teilweise 35.000 € bzw. reduziert auf 10.000 € durch frühere Gründungsprivilegierung) — davon müssen mindestens 5.000 € bar eingezahlt werden.
Bei Vorliegen einer amtlichen NeuFöG-Bestätigung entfallen bestimmte Gebühren und Abgaben, insbesondere die Firmenbuchgebühr für die Ersteintragung sowie die Gesellschaftsteuer — die Ersparnis kann mehrere hundert Euro betragen.
Nein, es genügt, mindestens die Hälfte des Stammkapitals (also mindestens 5.000 € bei 10.000 € Stammkapital) bar einzuzahlen; der Rest kann als offene Einlage ausstehen, bleibt aber als Nachschussverpflichtung bestehen.
Neben Stammkapital und Bareinlage fallen insbesondere Notariatskosten für den Gesellschaftsvertrag und die Firmenbucheintragung, die Firmenbuchgebühr selbst (sofern nicht NeuFöG-befreit) sowie gegebenenfalls Beratungskosten durch Steuerberater oder Rechtsanwalt an.