Berechnen Sie den Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG: Grundfreibetrag von 15 % (bis 33.000 € Gewinn) sowie den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (IBGFB) bei begünstigten Investitionen.
Données vérifiées · Juli 2026
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Dieser Rechner ermittelt den österreichischen Gewinnfreibetrag (GFB) nach § 10 EStG, der natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften zusteht. Bis zu einem Gewinn von 33.000 € steht der Grundfreibetrag von 15 % automatisch zu, ohne Investitionserfordernis. Darüber hinaus kann ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (IBGFB) durch begünstigte Investitionen (abnutzbares Anlagevermögen mit Mindestnutzungsdauer 4 Jahre oder bestimmte Wertpapiere) geltend gemacht werden — gestaffelt mit sinkenden Prozentsätzen bis zu einem Höchstbetrag von 46.400 € Gesamtfreibetrag.
Ein Gewinn von 100.000 € mit 10.000 € begünstigten Investitionen ergibt einen Grundfreibetrag (15 % bis 33.000 €) plus einen investitionsbedingten Freibetrag auf Basis der Investitionssumme — insgesamt eine spürbare Reduktion der Steuerbemessungsgrundlage.
Geben Sie Ihren Gewinn vor Gewinnfreibetrag ein.
Geben Sie Ihre begünstigten Investitionen des Wirtschaftsjahres ein, sofern Sie den investitionsbedingten Freibetrag über den Grundfreibetrag hinaus nutzen möchten.
Der Rechner berechnet automatisch den Grundfreibetrag (15 % bis 33.000 € Gewinn, ohne Investitionsnachweis).
Bei Gewinn über 33.000 € und vorhandenen Investitionen wird zusätzlich der investitionsbedingte Freibetrag gestaffelt ermittelt (maximal bis zum Gesamtdeckel von 46.400 €).
Lesen Sie den Gewinnfreibetrag gesamt, den Gewinn nach Freibetrag sowie die effektive prozentuale Entlastung ab.
Letzte Datenaktualisierung
7. Juli 2026
Quellen und Referenzen
BMF/RIS EStG 1988 § 10 (Gewinnfreibetrag: Grundfreibetrag 15 % bis 33.000 €, investitionsbedingter Freibetrag gestaffelt, Deckel 46.400 €) — https://www.bmf.gv.at, https://www.ris.bka.gv.at.
Die Daten dieses Rechners werden regelmäßig aktualisiert, um die neuesten offiziellen Sätze abzubilden. Im Zweifel konsultieren Sie die oben genannten offiziellen Quellen.
Nein — der Grundfreibetrag von 15 % auf die ersten 33.000 € Gewinn (maximal 4.950 €) steht automatisch zu, ohne dass eine Investition getätigt oder nachgewiesen werden muss.
Abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren (z. B. Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung) sowie bestimmte Wertpapiere gemäß § 14 Abs. 7 Z 4 EStG — Gebäude, Pkw (außer Fahrschul- oder gewerbliche Personenbeförderungsfahrzeuge) und geringwertige Wirtschaftsgüter sind ausgeschlossen.
Der gesamte Gewinnfreibetrag (Grundfreibetrag plus investitionsbedingter Freibetrag) ist auf 46.400 € pro Jahr gedeckelt — bei sehr hohen Gewinnen wird der prozentuale Satz zudem gestaffelt reduziert.
Nein, der Gewinnfreibetrag nach § 10 EStG steht ausschließlich natürlichen Personen mit betrieblichen Einkünften (Einzelunternehmer, Mitunternehmer) zu — Kapitalgesellschaften wie die GmbH unterliegen stattdessen der Körperschaftsteuer ohne diesen Freibetrag.